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Experten-Antwort

sozialabkommen lettland

von Ulrich21.01.2021 | 18:21
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Hallo! also meine Bekannte ist aus Lettland und seit dem 1.5.2019 lebt sie in Deutschland und arbeitet im midi-job als Haushaltshilfe. seit Sept 2020 hat sie nach erreichen der der Altersgrenze: 63j+9m eine Lettische Rente von ca. 350,00 Von der DeutschRV wurde jetzt mitgeteilt bis zum 65.Lebensjahr kann sie keine Rente mehr erarbeiten es fehlten dann 8 Monate deshalb keine Rente hier. Gut aber warum wird die Zeit der Renteneinzahlung hier nicht der Rv im Heimatland mitgeteilt, denn das müsste doch dort zu ihrem Rentenverlauf zugeschlagen werden. oder ? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrich,

„KSC“ hat hier aus meiner Sicht bereits den Kern des Problems getroffen. Es könnte durchaus sein, dass Ihre lettische Freundin aufgrund der europarechtlichen Regelungen sowohl einen Anspruch auf die lettische Rente als auch auf eine deutsche Rente hat. Bei der Prüfung der Anspruchsvorraussetzungen (Wartezeiten) in den jeweiligen Rentenversicherungssystemen (sowohl in Lettland als auch in Deutschland) werden nämlich auch die Versicherungszeiten des jeweils anderen Mitgliedsstaats der EU mit berücksichtigt. (weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=11 herunterladen können).

Aus meiner Sicht sollte Ihre lettische Freundin daher dem Rat von „W°lfgang“ folgen und möglichst schnell einen Antrag auf eine "Altersrente für langjährig Versicherte“ stellen und dann das weitere Verfahren abwarten.

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8 Antworten

KSCam 21.01.2021 | 18:31
Diese Frage sollte die Dame doch lieber an die lettische RV stellen, dort ist zu prüfen was Lettland zahlt oder was nicht. Grundsätzlich ist Lettland in der EU, somit gelten die europäischen Regeln wonach jeder Staat "seine" Rente zahlt und im Rahmen der "Kleinbeträge" auch die Monate übernimmt, falls der andere EU Staat (hier D) wegen zu wenig Beiträgen keine Rente zahlen muss. Wieviele Beiträge hat die Dame in D entrichtet? Gefühlt - da müsste ich nachlesen - muss D nichts zahlen wenn keine 12 Monate hier vorliegen, dann sollte in Lettland obige Regelung greifen - aber dafür ist dann die dortige RV verantwortlich. :)
KSC Ergänzungam 21.01.2021 | 18:37
Wurde eigentlich geprüft ob die Zeiten in D und Lettland zusammen mehr als 5 Jahre ergeben? Wenn die Dame seit Mai 19 hier arbeitet hat sie mehr als 12 Monate in D und bei 350 € lettischer Rente müssten dort eigentlich mindestens 4 Jahre vorliegen (=zusammen mehr als 59 Monate = Rentenanspruch) Vielleicht war auch die Fragestellung nicht genial oder die Lettin hat wegen Sprachprolemen eine richtige Beratung falsch verstanden? Wer weiß? Ich war ja nicht dabei.
Ulricham 21.01.2021 | 18:40
nun sie will ja noch länger arbeiten bis jetzt sind es 21 Monate ununterbrochen und ihre Rente aus Lettland erhalten nicht von D !! die frage ist wie die Letten die Zeit hier gemeldet bekommen?
Ulricham 21.01.2021 | 18:40
nun sie will ja noch länger arbeiten bis jetzt sind es 21 Monate ununterbrochen und ihre Rente aus Lettland erhalten nicht von D !! die frage ist wie die Letten die Zeit hier gemeldet bekommen?
Ulricham 21.01.2021 | 18:41
nun sie will ja noch länger arbeiten bis jetzt sind es 21 Monate ununterbrochen und ihre Rente aus Lettland erhalten nicht von D !! die frage ist wie die Letten die Zeit hier gemeldet bekommen?
Ulricham 21.01.2021 | 18:46
UPS zu oft gesendt sorry ich kenne nicht die anzahl der jahre in lettland aber es war schon wohl sehr viel mehr als 5 allein in der sowjetzeit sicher 18 jahre...
W°lfgangam 21.01.2021 | 19:02
Hallo Ulrich, einfachster Weg: Ihre Bekannte stellte umgehend einen Antrag auf "Altersrente für langjährig Versicherte" (ab Alter 63 möglich). Im Rahmen der Kontenklärung mit dem Rentenantrag werden die Zeiten in Lettland ins Rentenkonto D 'integriert' und dabei ggf. festgestellt, dass bereits für den Rentenanspruch in D die erforderlichen 35 Jahre - aus beiden Staaten zusammengerechnet - vorliegen. Die weitere Beschäftigung hier - neben der dtsch. Rente - ist möglich/unproblematisch, da sie neben der (vorgezogenen) Altersrente hier in 2021 bis 46.060 € hinzuverdienen darf, ohne das die dtsch. Rente zu kürzen ist. Anmerkung: Ob es aus Sicht lettischer Rentenversicherung/Rentenzahlung zulässig ist nebenbei zu arbeiten/hier Einkommen aus dem Midijob, kann hier nicht beantwortet werden, aber das wird sie wohl mit der lettischen Rentenversicherung geklärt haben bzw. in deren Rentenbescheid wohl drinstehen? Also: ab in die nächste Beratungsstelle und Rentenantrag stellen ...wenigstens einen Termin dafür absprechen, um Fristen für den Rentenantrag zu sichern! Gruß w.
Ulricham 21.01.2021 | 19:53
Danke für die schnelle Antwort Ich hatte mir zwar vorgestellt das die Zeiten aus dem Ausland automatisch den RV der Heimatländer gemeldet werden. Aber ich denke das meine Bekannte dann tatsächlich hier Rente beantragt. Bin gespannt was dabei herauskommt da sie das wohl schon in Lettland gemacht hat ??? Habe da auch Sprachschwierigkeiten. Wenn die Rente in Lettland doch schon bewilligt ist könnte kompliziert sein. Naja letzendlich geht es wohl eh nur um ein paar läppische (lettische ) euro MfG
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