Hallo Ulrich,
„KSC“ hat hier aus meiner Sicht bereits den Kern des Problems getroffen. Es könnte durchaus sein, dass Ihre lettische Freundin aufgrund der europarechtlichen Regelungen sowohl einen Anspruch auf die lettische Rente als auch auf eine deutsche Rente hat. Bei der Prüfung der Anspruchsvorraussetzungen (Wartezeiten) in den jeweiligen Rentenversicherungssystemen (sowohl in Lettland als auch in Deutschland) werden nämlich auch die Versicherungszeiten des jeweils anderen Mitgliedsstaats der EU mit berücksichtigt. (weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=11 herunterladen können).
Aus meiner Sicht sollte Ihre lettische Freundin daher dem Rat von „W°lfgang“ folgen und möglichst schnell einen Antrag auf eine "Altersrente für langjährig Versicherte“ stellen und dann das weitere Verfahren abwarten.