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Experten-Antwort

Sozialamt oder Jobcenter bei geringer EM-Rente auf Zeit

von Hanna02.03.2015 | 10:14
1422 Ansichten
5 Antworten
Ich bekomme jetzt eine befristete EM-Rente. Aktuell lässt mein Gesundheitszustand noch keinen Minijob zuverdienst zu. Ich lebe alleine in einer 50 qm Wohnung. Keine Kinder. Welches Amt ist zuständig für die finanzielle Unterstützung? Bzw. welche Möglichkeiten habe ich um meinen Lebensunterhalt zu sichern?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 02.03.2015 | 11:36

Guten Morgen Hanna,

in Ihrem Forumsbeitrag haben Sie mögliche Sozialleistungsträger, nämlich das Jobcenter bzw. das Sozialamt, bereits zutreffend aufgeführt.

Dabei Personen vom Jobcenter Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) erhalten, die u.a. erwerbsfähig sind. Nach § 8 SGB II ist derjenige erwerbsfähig , der“... nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“

Das bedeutet, das Vorliegen einer vollen Erwerbminderung mit einem festgestellten Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich stünde einer Erwerbsfähigkeit entgegen.

Es gibt auch noch Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung gem. §§ 41 – 43 zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII). Darauf Anspruch hat aber nur, wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Zuständiger Leistungsträger hierfür wäre das Grundsicherungamt der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Schließlich bliebe noch die Sozialhilfe nach §§ 8 –16 SGB XII als mögliche Sozialleistung. Hier wäre das örtliche Sozialamt zuständiger Leistungsträger.

Hier sollte gegebenenfalls auch ein Anspruch auf Wohngeld abgefragt werden.

Ob und inwieweit in Ihrem konkreten Einzelfall ein Anspruch auf eine oder mehrere der genannten Sozialleistungen besteht, können Sie nur mit dem jeweils zuständigen Leistungsträger klären. Deshalb sollten Sie sich mit allen weiteren Fragen dorthin wenden.

Experten-Antwortam 03.03.2015 | 11:56

3 Antworten

W*lfgangam 02.03.2015 | 20:57
Ergänzend: Grundsicherung(samt) ist dann zuständig, wenn bereits volle EM auf Dauer festgestellt worden ist. Da Sie, Hanna zz. nicht mehr erwerbsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt sind, nicht auf Dauer, ist die 'allgemeine' Sozialhilfe zuständig (Grundsicherung und Sozialhilfe/HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) sind inzwischen dasselbe Amt, machen meist dieselben Sachbearbeiter). Falls Ihre Rente doch zu 'hoch' sein sollte, wäre ggf. noch die Wohngeldstelle für ergänzende Leistungen bereit ...wird meist alles auf demselben Büroflur erledigt. Erste Anlaufstelle ist das Servicebüro Sozialamt, das Sie dann ggf. auf die anderen Stellen 'verteilt'. Gruß w.
W*lfgangam 02.03.2015 | 20:57
Ergänzend: Grundsicherung(samt) ist dann zuständig, wenn bereits volle EM auf Dauer festgestellt worden ist. Da Sie, Hanna zz. nicht mehr erwerbsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt sind, nicht auf Dauer, ist die 'allgemeine' Sozialhilfe zuständig (Grundsicherung und Sozialhilfe/HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) sind inzwischen dasselbe Amt, machen meist dieselben Sachbearbeiter). Falls Ihre Rente doch zu 'hoch' sein sollte, wäre ggf. noch die Wohngeldstelle für ergänzende Leistungen bereit ...wird meist alles auf demselben Büroflur erledigt. Erste Anlaufstelle ist das Servicebüro Sozialamt, das Sie dann ggf. auf die anderen Stellen 'verteilt'. Gruß w.
W*lfgangam 02.03.2015 | 21:00
Sorry für doppelten Eintrag ...'mein' Internet hat zz. arge Probleme, hakt ohne Ende/minutenlange Verbindungsversuche. Gruß w.
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