Guten Morgen Hanna,
in Ihrem Forumsbeitrag haben Sie mögliche Sozialleistungsträger, nämlich das Jobcenter bzw. das Sozialamt, bereits zutreffend aufgeführt.
Dabei Personen vom Jobcenter Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) erhalten, die u.a. erwerbsfähig sind. Nach § 8 SGB II ist derjenige erwerbsfähig , der“... nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“
Das bedeutet, das Vorliegen einer vollen Erwerbminderung mit einem festgestellten Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich stünde einer Erwerbsfähigkeit entgegen.
Es gibt auch noch Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung gem. §§ 41 – 43 zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII). Darauf Anspruch hat aber nur, wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.
Zuständiger Leistungsträger hierfür wäre das Grundsicherungamt der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Schließlich bliebe noch die Sozialhilfe nach §§ 8 –16 SGB XII als mögliche Sozialleistung. Hier wäre das örtliche Sozialamt zuständiger Leistungsträger.
Hier sollte gegebenenfalls auch ein Anspruch auf Wohngeld abgefragt werden.
Ob und inwieweit in Ihrem konkreten Einzelfall ein Anspruch auf eine oder mehrere der genannten Sozialleistungen besteht, können Sie nur mit dem jeweils zuständigen Leistungsträger klären. Deshalb sollten Sie sich mit allen weiteren Fragen dorthin wenden.
@ W*lfgang,
danke für die ergänzenden Ausführungen
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.