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Sozialgeld / Rente

von Sozial24.06.2010 | 17:13
1519 Ansichten
4 Antworten
Frage bitte; bei sog. Beziehern von Sozialgeld § 28 SGB II -finden die Zeiten des Bezuges wie auch immer Eingang / Berücksichtigung in der Rentenversicherung ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.06.2010 | 14:57

Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, jedoch nicht in Form des Arbeitslosengeldes II, sondern in Form des sogenannten Sozialgeldes.

Beim Bezug von Sozialgeld besteht keine Rentenversicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 3 a SGB VI.

Als Folge liegt keine rentenrechtliche Zeit im Sinne der Rentenversicherung vor.

Es entsteht eine "echte Lücke" im Versicherungsverlauf

3 Antworten

Tschackaam 24.06.2010 | 17:18
Hallo Sozial, soweit ich das nachvollziehen kann wird das von Ihnen genannte Sozialgeld nur an Minderjährige (nicht erwerbsfähige Personen bis max. zum 15. Lebensjahr)gezahlt, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hilfebedürftigen leben gezahlt. Es ist also kein Geld für den Hilfebedürftigen (Hartz IV-Empfänger etc.) selbst, sondern für die "Kinder" in dieser Bedarfsgemeinschaft = ergo keine rentenrechtliche Zeit für niemanden. MfG Tschacka
Sozialam 24.06.2010 | 18:45
Danke. Ich kenne es anders bzw. glaube zu wissen, das ein/e Alleinstehende/r der / die arbeitsunfähige ( unter 3 Stunden im Arbeitsmarkt ) auch das sog. Sozialgeld bekommt. Wenn dem nicht so wäre, so stünde ja die EU im Raum, oder nicht ?.
-_-am 24.06.2010 | 22:48
Sozialgeld wird auch an Erwachsene einer Bedarfsgemeinschaft gezahlt, z. B. bei Erwerbsminderung ohne Rentenanspruch. Sozialgeldbezug ist kein rentenrechtlicher Sachverhalt und wird nicht an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Es entsteht eine "Lücke" im Versicherungsverlauf.
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