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Experten-Antwort

Sozialgericht

von oldhopkins03.05.2013 | 22:22
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17 Antworten

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Hallo kennt sich einer damit aus ? Habe einen Rentenantrag gestellt dieser wurde innerhalb von 3 Tagen abgelehnt dann habe ich Widerspruch eingelegt und musste zu einem Gutachter von der DRV der meinte in seinem 6 Seitigen Befund ja ich kann arbeiten. Daraufhin wurde beim Sozialgericht eine Klage eingereicht und ich musste wieder zu einem Gutachter diesmal waren es 22 Seiten und dieser kam zum Entschluss in den nächsten 3 Jahren nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig. Nun weiss ich natürlich nicht wie es weitergeht die DRV soll jetzt eine Stellungnahme abgeben laut Sozialgericht. Was kommt jetzt noch auf mich zu ? Danke

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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16 Antworten

Annaam 03.05.2013 | 23:30
Was auf Sie zukommt wird Ihnen hier keiner sagen können - das wäre Spekulation. Falls Sie eine rechtl. Vertretung haben kann Ihr Anwalt evtl. dazu mehr sagen, denn er hat die Unterlagen ja vorliegen. Jeder Fall ist unterschiedlich gelagert - einige individuelle Erfahrungsberichte finden Sie hier. http://www.krank-ohne-rente.de Viel Erfolg für Sie. mfg
arniam 04.05.2013 | 05:26
vermutlich wird die rv dem sg/ bzw. ihnen ein anerkentnis einer befristeten vollen erwerbsminderungsrente vorschlagen. denn dass sg würde bei einem urteilsspruch zu kein anderes ergebnis nach diesem gutachten kommen, so dass dies die kostengünstigste variante für alle beteiligten wäre. so war es bei mir jedenfalls auch, dass gleiche prozedere seltsam wie sich doch sozialgerichtliche gutachten von denen der rv- bestellten gutachten unterscheiden :-) darum kann ich nur jedem raten immer widerspruch und ev. noch sg verfahren einleiten wenn gutachten von rv unstimmigkeiten aufweisen!
Schadeam 04.05.2013 | 08:46
Sind überhaupt die notwendigen Beiträge vorhanden? Eine Ablehnung innerhalb von 3! Tagen gibt es eigentlich nur dann, wenn die Vorversicherungszeit fehlt (und dann braucht man kein Gutachten - es sei denn, es geht um die Frage seit wann EM vorliegt). Aber wie schon gesagt - reine Spekulation.
arniam 04.05.2013 | 12:02
wenn vorversicherungszeiten fehlen würden, dann wäre im widerspruchsverfahren kein gutachter von rv bestellt worden, und erst recht nicht vom sg wenn in schrift zur klageabweisung der rv dies so deklariert gewesen wäre. auch ein sg-gerichtliches gutachten wäre dann v. sg nicht angeordnet worden.
oldhopkinsam 04.05.2013 | 12:36
Die Beiträge sind alle bezahlt worden, ab die RV versucht ja immer alles erst abzulehnen. Der RV Gutachter war auch einer für Strafrecht was in meinem Fall aber gar nicht zutrifft, deswegen wurde auch vom Sozialgericht ein neuer Gutachter bestellt, zudem kam noch hinzu das mittlerweile 5 weitere Verfahren laufen aufgrund dieses Gutachters
Ackeram 04.05.2013 | 17:04
Ein Gutachter für Strafrecht im Rentenverfahren ? Jetzt bin Ich verwirrt.
oldhopkinsam 04.05.2013 | 17:06
Das war der andere Gutachter auch aber dadurch hat die Rentenkasse bei vielen Leuten nicht zahlen müssen deswegen schicken Sie die Leute dahin
Skeptischam 04.05.2013 | 23:04
Ich fürchte, die "Widerspruchsabteilungen" der RV sind reine Beschäftigungsmaßnahmen für deren Mitarbeiter und aus Kostengründen wird vorerst erstmal fast jeder Reha-Antrag und jede Maßnahme im vorhinein abgelehnt. Mir wurde ein Rehaantrag abgelehnt damals, obwohl ich über 35 Jahre Versicherungszeit hatte und schwerbehindert, chronisch krank war. berufstätig. Begründung des Sozialgerichts: "Zahlen Sie ihren Erholungsurlaub alleine".
Kopfschüttelam 05.05.2013 | 09:40
Zitat von Schade anzeigen
Sag mal @Schade wie besch.. bist Du eigentlich ? Glaubst Du allen Ernstes das ein Sozialgericht ein Gutachten in Auftrag gibt wenn die Versicherungrechtliche Seite nicht vorher geklärt ist ? Mensch spar dir hier deine dummen, überflüssigen und vor allem fachlich falschen Kommentare !
Schadeam 05.05.2013 | 15:49
Was bitteschön habe ich denn falsch kommentiert? Meinen in Klammer stehenden Satz haben Sie wohl nicht gelesen. Ich habe mich doch nur darüber gewundert, dass in der Frage behauptet wird, dass ein rentenantrag innerhalb von 3 Tagen (Bsp.: Rentenantrag montags und Ablehnungsbescheid am Doonnerstag) abgelehnt wird...... PS: per du bin ich mit jemanden wie Sie es sind auch nicht....:)
oldhopkinsam 05.05.2013 | 17:43
Also hier soll jetzt kein Streit entstehen mich interessiert ob bei dem Zugeständnis seitens der DRV die dann mit Rückwirkend Zahlung leisten muss, ich stehe ja seit dem 15.9.12 ohne Einnahmen weder bekomme ich noch Geld von der KK noch von dem Arbeitsamt.
???am 06.05.2013 | 07:19
"ob bei dem Zugeständnis seitens der DRV die dann mit Rückwirkend Zahlung leisten muss" Das lässt sich anhand Ihrer Angaben nicht sagen. Ab wann können Sie denn nach dem Gutachter des SG nicht mehr arbeiten? Zu diesem Zeitpunkt zählen Sie noch 6 Monate dazu und der nächste Monatsanfang müsste Ihr Rentenbeginn sein. Beispiel: Kann nicht mehr arbeiten ab 15.1. + 6 Monate = 15.7. => Rentenbeginn 01.08. Allerdings muss auch Ihr Rentenantrag rechtzeitig, d.h. innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn, gestellt sein.
oldhopkinsam 06.05.2013 | 10:04
Also laut Gutachterin kann ich schon seit 2 Jahren nicht mehr arbeiten, der Rentenantrag wurde am 15.1.12 gestellt dann Ablehnung, dann Gutachter DRV dann zum Sozialgericht, erneut zum Gutachter der jetzt zu meinen Gunsten entschieden hat, jetzt also die Frage ob Rückwirkend bezahlt werden muss
Gigiam 06.05.2013 | 11:03
Ich habe gerade meine Glaskugel geputzt und die sagt mir was möglicherweise sein könnte: >>Der Ärztliche Dienst der DRV schließt sich dem Gutachten an, dann könnte rückwirkend ab 1.1.2012 Rente gezahlt werden (Anerkenntnis). >>Der Ärztliche Dienst der DRV sieht den Eintritt der Erwerbsmindung erst zu einem späteren Zeitpunkt als erwiesen an und ist bereits ab diesem Zeitpunkt, frühestens aber 1.1.2012, Rente zu zahlen (Vergleich). >>Der Ärztliche Dienst der DRV sagt: das Gutachten ist für uns nicht schlüssig. Wir bleiben bei unserer Auffassung. Dann wird das Gericht zu entscheiden haben. Oder das Gericht sagt, wir brauchen noch ein weiteres Gutachten auf einem anderen Fachgebiet. Man sieht, frei Toyota, nichts ist unmöglich. Gigi
oldhopkinsam 06.05.2013 | 18:43
Ja könnte alles zutreffen aber die anderen wie KK und Arbeitsamt wollen ja auch Geld von der DRV haben.
KSCam 06.05.2013 | 19:26
Wie bereits in der ersten Antwort am Freitag ausgeführt wurde, müssen Sie abwarten wie das SG entscheidet. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, weil keiner, der den Fall nicht bearbeitet die Gutachten und deren aussagen kennt.
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