Hallo Lilli,
die Verfahrensdauer vor Sozialgerichten ist sehr unterschiedlich. Ob Sie vor Gericht persönlich Erscheinen müssen entscheidet das Gericht. Der Gutachter zu dem Sie geladen sind dürfte nicht von der Rentenversicherung sein. Wie Schoenschief bereits geschrieben hat, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihren Fragen an Ihren Rechtsbeistand zu wenden.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam