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Experten-Antwort

Sozialgericht

von Lilli07.03.2020 | 19:43
197 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Widerspruch auf EM Rente wurde abgelehnt. Es regelt der VDK für mich. Das ganze geht nun zum Sozialgericht. Von diesem habe ich einen Termin zum Gutachter bekommen. Wenn ich beim Gutachter war, muss ich dann auch noch vor Gericht? Ich verstehe es nicht so ganz. Ist der Gutachter der Rentenkasse nicht der gleiche wie beim Sozialgericht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lilli,

die Verfahrensdauer vor Sozialgerichten ist sehr unterschiedlich. Ob Sie vor Gericht persönlich Erscheinen müssen entscheidet das Gericht. Der Gutachter zu dem Sie geladen sind dürfte nicht von der Rentenversicherung sein. Wie Schoenschief bereits geschrieben hat, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihren Fragen an Ihren Rechtsbeistand zu wenden.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

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5 Antworten

Lilliam 07.03.2020 | 20:34
Aber muss ich denn vor Gericht erscheinen?
Schoenschiefam 07.03.2020 | 19:56
Nehmen Sie hierzu am besten Kontakt mit Ihrem Rechtsbeistand auf, um sich das genaue Vorgehen erläutern zu lassen. Das Gericht beauftragt erstmal einen Gutachter, um sich einen "objektiven" Eindruck Ihrer Erwerbsfähigkeit und Einschränkungen zu verschaffen. Der Gutachter gehört keiner Partei an, sondern wird idR aus einer Liste ausgesucht. Jede Partei kann ebenso ein Parteigutachten vorlegen, die DRV wird das wohl tun, da Sie sicher vor der doppelten Ablehnung zumindest einmal zu einem Gutachter geschickt wurden auf dessen Urteil die Ablehnungen gründen. Sie als klagende Partei können ebenfalls ein Gutachten vorlegen, es gibt auch die Möglichkeit die Kosten hierfür durchs Gericht übernehmen zu lassen bzw das zu beantragen. Aber wie gesagt, besprechen Sie das nicht anonym im Forum, wo niemand Ihren Fall kennt, sondern nehmen Sie Kontakt mit dem Anwalt des VdK auf.
Vermutungenam 07.03.2020 | 23:11
Vermutlich nicht. Sie können, wenn der Richter nicht ausnahmsweise Ihre Anwesenheit für wichtig hält, sich auch von Ihrem Rechtsbeistand vertreten lassen und selbst nicht hingehen. Aber warum sollten Sie das wollen ? Ich würde hingehen, wenn über meine Zukunft entschieden wird.
Lilliam 08.03.2020 | 10:41
Ganz lieben Dank für eure Antworten. Eine letzt frage. Wie lange dauert es im Durchschnitt, wenn ich bei einem Gutachter des Sozialgerichts war, bis zur endgültigen Antwort?
Antwortam 08.03.2020 | 12:48
6 Monate im Durchschnitt. Das heißt von 2 Monaten bis zu einem Jahr oder länger ist individuell alles möglich.
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