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Experten-Antwort

Sozialgerichtsverfahren

von Hannes04.07.2016 | 15:30
1330 Ansichten
5 Antworten

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Wenn man beim sozialgericht gegen eine EM Rentenablehnung oder zb gegen Bescheid des Versorgungsamtes klagt wird man evtl zur mündlichen Verhandlung eingeladen. Jetzt hab ich gelesen das diese Verhandlung öffentlicht ist?? Kann das denn sein, wie verhält es sich mit Datenschutz? Möchte ungern vor der Öffentlichkeit meine Krankheiten ausbreiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich und dient der Unterrichtung der übrigen Richter/ehrenamtlichen Richter und der Beteiligten sowie der Öffentlichkeit.

Allgemein kann zum Ausschluss der Öffentlichkeit gesagt werden:

Die Öffentlichkeit kann auch ausgeschlossen werden, sofern durch die öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzt würden und soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. Ist eine den Beteiligten hinreichend schonende Diskussion über sozialmedizinische Daten gewährleistet, muss das Interesse der Allgemeinheit an der Öffentlichkeit regelmäßig höher eingeschätzt werden als das Interesse des Beteiligten am Ausschluss der Öffentlichkeit.

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4 Antworten

Herz1952am 04.07.2016 | 15:37
Da bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig. Datenschutz gilt leider nicht für den "kleinen Bürger". Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, diese Verhandlung ist äußerst unangenehm.
Nahlaam 04.07.2016 | 15:49
Ich kann aus mehrfacher Erfahrung sagen, so eine Verhandlung ist zwar öffentlich, aber das Interesse der Öffentlichkeit ist meistens eher gering. Bei den Verhandlungen, die ich bislang begleiten durfte / selbst erlebt habe, war außer dem Vorsitzenden, dem Vertreter der jeweils beklagten Stelle und der jeweils Klagende niemand anwesend. Außerdem wurde meistens ein Gutachten vorgeschaltet, das direkt vor dem Haupttermin stattfand, welches den Parteien vor der eigentlichen Verhandlung zum Lesen gegeben wurde und im Termin selbst wurde nur noch über das Ergebnis gesprochen, ob der dortige Vorschlag eben angenommen wird oder nicht. Nur einmal kam es zu einer Rückfrage beim Gutachter direkt, der in die Verhandlung gebeten wurde. In keinem Fall kam es zur "Ausbreitung der Krankheiten" vor der Öffentlichkeit. Sie können aber bei Bedenken auch um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, aber nach meiner Erfahrung ist das nicht nötig.
Hannesam 04.07.2016 | 16:03
Danke Nahla das beruhigt mich etwas! Ja Gutachten liegt vor und spricht gegen mich, warum da noch die Einladung zur öffentlichen Verhandlung ist mir eh ein Rätsel. Naja vielleicht sieht der Richter es ja etwas anders * träum*
Hobb-Prozessbeobachteram 04.07.2016 | 20:06
Manchmal nehmen auch Schulklassen an solchen Verhandlungen teil. Danach wird dann im Unterricht ausführlich darüber diskutiert. Da müssen Sie nunmal durch. Schließlich werden Urteile im Namen des Volkes gesprochen.
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