Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Abklärung, ob und ggfs. welche Sozialhilfeansprüche Ihnen ggfs. zustehen.
Aus der Rentenversicherung Ihres Opas oder Ihrer Oma bestehen keine Ansprüche. Allerdings empfehlen wir Ihnen zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellensuche" ermitteln.