Hallo Manuela,
wie „W°lfgang“ bereits zutreffend dargestellt hat, zählt auch das Arbeitslosengeld zu den Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Zum Ausfüllen des Vordrucks sollten Sie sich daher mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen.
Eine Prognose zu den Erfolgsaussichten Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente lässt sich aus diesem Vordruck übrigens nicht herleiten. Hier können Sie leider nur das weitere Verfahren abwarten.