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Sozialleistungsbezug

von Mitleser13.01.2011 | 09:57
2129 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Gibt es irgendwo in dieser ganzen "www-Welt" eine Zusammenstellung, wie lange man Sozialleistungen (Kranken-, Arbeitslosengeld II etc.) erhalten kann? Oft ist der Bezug ja an gewisse Voraussetzungen gebunden, wie z.B. das Alter bei Arbeitslosen und somit auch für unterschiedliche Bezugsdauern. Es wäre super, wenn es dies irgendwo gibt. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

8 Antworten

Oh Mannam 13.01.2011 | 12:14
Sie schon einmal etwas von einer Firma Google gehört?
RFn am 13.01.2011 | 13:28
Alle gesetzlichen Regelungen zum Sozialleistungsbezug finden Sie im Sozialgegesetzbuch. Es gibt allerdings gegenwärtig 12 Bücher. Diese werden irgendwo in der www-Welt zu finden sein. Oder Sie kaufen sie in Papierform.
Mitleseram 13.01.2011 | 15:06
Danke für die wirklich tollen Tipps. Sicherlich haben Sie beide meine Anfrage ganz genau gelesen, da Sie sich soviel Mühe für Ihre Beantwortung gegeben haben. Ich sprach da von einer Zusammenstellung !!! Oh Mann, da nutzen Sie mal die von Ihnen genannte Firma und teilen mir ihr Ergnis bitte mit, wenn Sie eine brauchbare Zusammenstellung gefunden haben. Danke...
-_-am 13.01.2011 | 17:30
Einen "unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge" kann ich bei der Frage nicht erkennen. Genauso könnten Sie bei der Bäckerinnung die Lieferzeiten aller Handwerkbetriebe erfragen wollen. Auf ein so schmales Brett ist sicher noch niemand gekommen. Ich fürchte, die Antwort werden Sie selbst bei G... nicht einmal finden, zumal die Bezugszeiten gelegentlich von sehr individuellen Voraussetzungen abhängen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche."Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Experten der Rentenversicherungsträger Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen können. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich dabei auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen anderer rechtlicher Art von den Experten der Rentenversicherungsträger nicht konkret beantwortet werden können."
W*lfgangam 13.01.2011 | 19:29
Hallo Mitleser, vielleicht reicht Ihnen diese Broschüre als Einstieg: http://www.bmas.de/portal/10118/soziale__sicherung__im__ueberbli… Gruß w.
Mitleseram 14.01.2011 | 07:25
Vielen Dank W*lfgang !!! An -_- Wenn Sie jemand fragt, wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld und wann kann ich dann anschließend in Rente gehen oder wie lange erhalte ich gewisse Lohnersatzleistungen, da hiervon u.U. meine Riesterförderung abhängig ist, kann ich hier schon einen -sogar sehr engen- Zusammenhang meiner Anfrage zur Altersvorsorge erkennen. Wer dies nicht kann, sollte sich mal Gedanken machen....
chrisam 14.01.2011 | 19:11
Vielleicht hilft das? http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld http://www.sozialleistungen.info/ Sonst muss wohl der jeweilige Leistungsträger direkt angesprochen werden (Krankenkasse, Arbeitgeber, Rentenversicherung, Arbeitsamt, Grundsicherungsamt...) Beispiel: Ob das Arbeitsamt bei älteren Arbeitslosen zum Rentenantrag auffordert, hängt vom jeweiligen Gesundheitszustand und der Vermittelbarkeit des Kandidaten ab. Es gibt keine Standart-Verfahrensweise.
-_-am 15.01.2011 | 23:24
Zitat von Mitleser anzeigen
Da es für vielerlei Sozialleistungen auch vielerlei Voraussetzungen gibt, muss es eigentlich einleuchten, dass es die von Ihnen gesuchte Übersicht nicht geben wird, auch nicht unter dem von "W*lfgang" genannten Link. Außerdem ändern sich die Bedingungen bekanntermaßen in kurzen Abständen. Die Pflege einer solchen Übersicht wäre vermutlich eine echte Lebensaufgabe. Schauen Sie einmal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente unter Nr. 6 die Änderungen allein in der Riesterrente an. Ihre Definition eines "unmittelbaren Zusammenhangs (hier: mit der Altersvorsorge)" geht möglicherweise weiter als meine. Unter dem Begriff "unmittelbarer Zusammenhang" verstehe ich "einen direkten Zusammenhang". Aus Ihrer ursprünglichen Frage ist auch nach nochmaliger Prüfung ein Zusammenhang mit der Altersvorsorge nicht einmal andeutungsweise zu entnehmen. Aus der nachgeschobenen Konstruktion kann man allenfalls einen vagen mittelbaren Zusammenhang herleiten. Sicherlich wird man Ihnen konkretere Fragen zur Altersvorsorge hier im Forum aber gerne versuchen zu beantworten.
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