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Zur Experten-Antwort springenHallo Robbie,
in die sozialmedizinische Stellungnahme werden die medizinischen Faktoren einbezogen. Dazu gehören auch die durchlaufenen Therapien und Rehamaßnahmen.
Für die anschließende Entscheidung spielen auch andere Faktoren eine Rolle. So kann es für die Frage, ob eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird, auch auf die Lage auf dem Arbeitsmarkt ankommen. Für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können auch das Alter und Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle spielen. Hier kommt es im Wesentlichen auf die Stellungnahme des Reha-Fachberaters an.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke Tino, das hat aber nicht meine Frage beantwortet.Folgende Frage beschäftigt mich, wer kann mich aufklären? Welche Faktoren werden in eine sozialmedizinischen Entscheidung mit einbezogen, außer natürlich die medizinischen? Werden auch Faktoren wie Alter, Ausbildung, Chancen Arbeitsmarkt, bereits durchlaufene Therapien und Rehas (medizinisch sowie berufliche) usw. berücksichtigt, sowohl bei einer sozialmedizinischen Beurteilung zur LTA als auch EMR? Wer kann mir diese Sachen erläutern? Vielen Dank im Voraus.Ein Sozialmediziner hat vielfältige Aufgaben. Diese jetzt alle zu benennen, würde den Rahmen sprengen. Auf Wikipedia "Sozialmedizin" anschauen, dort ist umfangreich und verständlich erklärt, was alles zum Aufgabengebiet des Sozialmediziners gehört und wie dieser qualifiziert ist.
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