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Zur Experten-Antwort springenGrundsätzlich entscheidet der Rentenversicherungsträger (also der Jurist in Zusammenarbeit mit der Ärztin/dem Arzt der Rentenversicherung) in "freier Beweiswürdigung". Das bedeutet, dass er an die Einschätzungen des Gutachters nicht gebunden ist und durchaus zu einem anderen Schluss kommen kann.
Allerdings beurteilen die Entscheidungsträger das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Erwerbsminderung natürlich nicht willkürlich.
Das aber der Beurteilung des Gutachters nicht daran gefolgt werden kann, kann daran liegen, dass das erstellte Gutachten nicht die einzige med. Unterlage ist, die herangezogen wird und evtl. andere med. Unterlagen (bzgl. derselben Leiden) den Rentenversicherungsträger zu einem entweder gänzlich anderem oder zumindest leicht abweichenden Ergebnis gelangen lassen.
Weiterhin kann der Rentenversicherung zu einer anderen Beurteilung kommen, wenn das Gutachten nicht auf sämtliche zu berücksichtigende Leiden eingeht bzw. nicht eingehen kann. Letztere Fall ist jedoch eigentlich bei Ihrem Mann eher auszuschließen, da lt. Aussage des Gutachters der Untersuchungsbefund zu 100% mit den bestehenden Leiden überein stimmt.
Letztlich bleibt Ihnen daher aber nichts anderes übrig, als den Rentenbescheid des Rentenversicherungsträgers abzuwarten, da der Gutachter nicht die erforderliche Entscheidungsbefugnis hat.
zeitweise bedeutet 10 % der Arbeitszeit, also 48 Minuten bei Vollschicht (480 Minuten), 10 % stehen, gehen und sitzen sind 144 Minuten damit ist das Leistungsvermögen auf unter drei Stunden gesunken.(Quelle: Glossar der DRV). Mein Mann wurde auf eine sitzende Tätigkeit verwiesen, die er nicht ausüben kann. Der Gutachter hatte gefordert, daß jederzeit die Arbeitshaltung selbstbestimmt gewechselt werden muß, damit ist für meinen Mann der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen (nachzulesen in den Leitlinien zur sozialmedizinischen Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Bandscheiben- und bandscheibenassoziierten Erkrankungen der DRV. Mein Mann hat drei absolute Spinalkanalstenosen und sechs Bandscheibenvorfälle, die nicht operabel sind. Der Gutachter hat alles richtig erkannt und dokumentiert, die DRV hatte zu Unrecht auf zwei Verweisungstätigkeiten abgestellt und nun soll der soz. Med. Dienst vermutlich irgendwas ,, deichseln", daß eine Rentenzahlung vermieden wird und mein Mann vollschichtig irgedeine Tätigkeit ausüben soll. Deshalb meine Frage , der Soz. Med. Dienst hat offensichtlich alle erdenklichen rechtlichen Freiheiten und kann fachärztliche Gutachten nach eigenem Gutdünken auslegen. Ich habe jedenfalls meine Schularbeiten gemacht und alles im Widerspruch exakt begründet mit Quellenangaben, Paragraphen usw., aber wenn das negative Leistungsbild vom Soz. Med. Dienst der DRV in ein positives ,, umgebastelt" wird (und dazu reicht, wenn man aus dem zeitweise ein überwiegend (51-90% der Arbeitszeit ) macht, wird die DRV nicht zahlen und es geht vor das Sozialgericht.Hallo an alle hier im Forum! Nach anfänglicher Ablehnung der EMR und Widerspruch liegt jetzt die Akte meines Mannes nochmals in der sozialmedizinischenAbteilung. Der Gutachter hatte festgestellt, daß mein Mann in seinem Beruf unter drei Stunden einsatzfähig ist und daß er nur zeitweise sitzen, gehen und stehen darf, damit wäre er unter 6 Stunden arbeitsfähig (zeitweise heißt ja 10 % der Arbeitszeit). Kann die Sozialmedizinische Abteilung eine andere Beurteilung feststellen, als im Gutachten beschrieben, obwohl der Gutachter vermerkt hat, daß die Beschwerden zu 100% mit den Untersuchungsbefunden übereinstimmen? Oder richtet sich die sozialmed. Abteilung immer nach dem Gutachten? Gibt es rechtliche Arbeitsanweisungen für diese Abteilung oder hat sie uneingeschränkte Handlungsbefugnis? Vielen Dank im VorausUnd woher haben SIe dieses "zeitweise heisst ja 10 Prozent der Arbeitszeit " ? Ich verstehe die Ausführungen so, dass Ihr Mann nur einen Arbeitsplatz "bräuchte" (d.h. diesen ausüben könnte) bei dem man oft zwischen stehen, sitzen und gehen abwechselt.
Ein Jurist muß schon ziemlich dumm sein, wenn er der Feststellung seines von ihm beauftragten ärztlichen Gutachters nicht folgen will. Spätestens vom Vorsitzenden des SG wird er seine Inkompetenz in Fragen der Beurteilung medizinischer Sachverhalte bescheinigt bekommen.Hallo, habe gerade erfahren, daß die Akte nun beim Juristen der DRV vorliegt und dann zur Sachbearbeiterin zurück geht. Könnte sein, daß es nicht vor den Widerspruchsausschuß geht (hört sich erstmal so an, sonst würde die Akte doch in der Widerspruchsabteilung landen). Ich weiß, daß wir im Recht sind und eigentlich kann nicht abgelehnt werden, aber ein Restrisiko bleibt. Einen Anwalt brauchen wir nicht, habe meine BK 2108 im Widerspruch auch ohne Anwalt anerkannt bekommen, man muß sich nur juristisch gut auskennen. Meine Arbeitskollegin ist 3x an der HWS operiert worden und die EMR wurde abgeleht. Ihr Rechtsanwalt hat leider nichts gemacht, außer einen unmotivierten Widerspruch zu schreiben. Jetzt liegt die Akte beim Sozialgericht und da liegt sie noch lange... . In der Zwischenzeit mußte sie Hartz IV beantragen und ihr Haus wird zwangsversteigert, sie hat vier Kinder! So kann es auch gehen.Sieht wirklich so aus, als ob der Widerspruchsauschuss nicht eingeschaltet werden muss. Der med. Dienst kann also ihren Widerspruch aus medizinischer Sicht nachvollziehen und revidiert seine frühere Entscheidung der Ablehnung. Der "Herr Jurist " schaut da jetzt noch einmal drüber, wägt alles ab und entscheidet, ob er der Empfehlung des med. Dienstes folgt oder nicht. In den seltensten Fällen wird dann der " Herr Jurist " sein Veto einlegen. Warum auch ? Glückwunsch schon einmal vorab.
Es geht nicht um die medizinischen Gründe die der Jurist da noch einmal prüft oder bewertet, sondern NUR um rechtliche / juristische. z.b. ob die versicherungrechtlichen Bedingungen zum Bezug der EM-Rente auch wirklich gewährleistet sind , ob Fristen eingehalten wurden bzw. noch beachtet werden müssen und ähnliche rechtliche / juristische Dinge. Also ob aus diesen Gründen noch irgendetwas gegen die Zuerkennung spricht. Die med. Gründe die zur EM-Rente führten interessieren den Juristen gar nicht und darum wird er niemals aus med. Gründen gegen das med. Votum stimmen, sondern nur aus rechtlichen Gründen !Sieht wirklich so aus, als ob der Widerspruchsauschuss nicht eingeschaltet werden muss. Der med. Dienst kann also ihren Widerspruch aus medizinischer Sicht nachvollziehen und revidiert seine frühere Entscheidung der Ablehnung. Der "Herr Jurist " schaut da jetzt noch einmal drüber, wägt alles ab und entscheidet, ob er der Empfehlung des med. Dienstes folgt oder nicht. In den seltensten Fällen wird dann der " Herr Jurist " sein Veto einlegen. Warum auch ? Glückwunsch schon einmal vorab.Ein Jurist muß schon ziemlich dumm sein, wenn er der Feststellung seines von ihm beauftragten ärztlichen Gutachters nicht folgen will. Spätestens vom Vorsitzenden des SG wird er seine Inkompetenz in Fragen der Beurteilung medizinischer Sachverhalte bescheinigt bekommen.
natürlich, um sie an die medizinische Abteilung / medizinischen Dienst weiterzuleiten...Die med. Gründe die zur EM-Rente führten interessieren den Juristen gar nicht und darum wird er niemals aus med. Gründen gegen das med. Votum stimmen, sondern nur aus rechtlichen Gründen !Sie werden mir bestimmt erklären können, warum die Juristen und Sachbearbeiter hinter medizischen Daten, Berichten etc. wie der Teufel hinter der armen Seele her sind, wenn die sich für die nicht interessieren.
Schön, aber dann braucht er Sie nicht zu lesen. Das zieht natürlich die Frage nach sich, wieso die Akten med. Akten von der Verwaltung archiviert werden und nicht vom Arzt. Aber da wissen Sie bestimmt auch eine kluge Antwort.Sie werden mir bestimmt erklären können, warum die Juristen und Sachbearbeiter hinter medizischen Daten, Berichten etc. wie der Teufel hinter der armen Seele her sind, wenn die sich für die nicht interessieren.natürlich, um sie an die medizinische Abteilung / medizinischen Dienst weiterzuleiten...
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