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Experten-Antwort

Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Epikrise nach stationärer psychosomatischer Reha

von Gute_Seele05.09.2019 | 19:55
579 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, ich habe bitte folgende Frage zum ärztlichen Entlassungsbericht: Unter Punkt 5.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben steht: Ggf. zu prüfen. Wer prüft das? Ich bin 56 Jahre und beziehe ALG 2 über das Jobcenter. Muss ich einen Antrag stellen und wenn ja für welche Leistung? In der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung und Epikrise steht unter A., dass ich die zuletzt ausgeübte sv-pflichtige Tätigkeit als Sekretärin 3 bis unter 6 Stunden ausüben darf. Unter B. 3. steht, dass eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen 6 Stunden und mehr ausgeübt werden kann. C. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein Leistungs-vermögen für 6 Stunden und mehr täglich für körperlich mittelschwere Arbeiten im Wechsel von überwiegend Stehen, Gehen und Sitzen in Tages- bzw. Früh- oder Spätschicht. Heisst das konkret, eine künftige Tätigkeit soll jeweils zu 1/3 der Arbeitszeit aus sitzender, stehender und laufender Arbeit bestehen? Mir fällt momentan dazu keine Tätigkeit ein, selbst das immer zitierte Beispiel des Pförtners besteht ja fast nur aus sitzender Tätigkeit. Recht vielen Dank für eine Erklärung im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2019 | 07:33

Hallo User Gute_Seele,

wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist ein entsprechender Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.

Ob eine und welche Beschäftigung für Sie dann in Frage kommt, kann erst mit einem Reha-Fachberater besprochen werden, wenn der Antrag genehmigt wurde.

Ggfs. könnte es auch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hinauslaufen.

4 Antworten

Valzuunam 06.09.2019 | 09:41
„Im Wechsel“ bedeutet nicht zu gleichen Teilen. Die Formulierung scheint allerdings misslungen, da er zwar „überwiegend“ schreibt, aber nicht, was denn nun überwiegend sein soll. Ansonsten darf das nicht „zu eng“ gesehen werden; Wechsel von stehen und sitzen ermöglicht bereits ein entsprechend (elektronisch) verstellbarer Schreibtisch (den i.d.R. der Arbeitgeber zur Verfügung stellen MUSS). Und wenn dann noch ab und an ein Gang zum Kopierer / Fax möglich ist, ist das Gehen auch dabei. Diese Kriterien erfüllt quasi jeder Bürojob. Das sehen auch die Gerichte so.
???am 06.09.2019 | 10:06
Auf Grund der Entlassungsdaten sollte der Computer einen Hinweis an die Sachbearbeitung geben, dass in Ihrem Fall LTA in Frage kommen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie auch gleich selbst einen Antrag stellen. Formulare finden Sie z.B. hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Ludgeram 06.09.2019 | 10:38
In Ihrem ausgeübten Beruf ist die Leistungsfähigkeit eingeschränkt, jedoch haben Sie auf Grund Ihres Alters keinen Berufsschutz. Daher sind Sie für alle nur erdenklichen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tauglich. Natürlich nur im Rahmen Ihrer Gesundheit, deshalb gibt es ja die Maßgabe der eingeschränkten Tätigkeitsbeschreibung. Ihnen einen derartigen Arbeitsplatz zu vermitteln ist nicht Aufgabe der Renten - sondern der Arbeitslosenversicherung, in Ihrem Fall wohl die des Jobcenters. Es gibt unzählige Tätigkeiten für gesundheitlich Eingeschränkte, auch wenn Sie gedanklich vielleicht gerade keine parat haben. Sollte Ihrerseits ein Rentenbegehren für eine EM-Rente vorliegen, würde dies wohl nach der genannten Einschätzung abgelehnt werden und Ihnen Verweisungstätigkeiten benannt werden.
Gute_Seeleam 19.09.2019 | 08:32
Vielen DANK ALLEN für Ihre Antworten.
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