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Experten-Antwort

Sozialschutzpaket

von Odob 6217.07.2020 | 20:52
76 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an die Experten. Ich bekomme die Altersrente für Schwerbehinderte,bin jetzt 62. Habe von einem Mini-Job,auf grund von Corona auf einen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geweckselt.Zahle jetzt RV,PV,KV&AV Beitrag.Werden die RV-Beitrege speter auf die Altersrente angerechnet? Warum muss ich Arbeitslosenversicherung zahlen ? Ich zahle jetzt auch wieder mehr Krankenversicherung,hat man da auch wieder Anspruch auf Krankengeld? Danke für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2020 | 10:39

Hallo Odob 62,

sobald Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, erhöht sich Ihre Rente aus den zur Rentenversicherung gezahlten Beiträgen.

5 Antworten

Schadeam 17.07.2020 | 22:19
Die Rente steigt nicht im nächsten Juli, die Zuschläge kommen erst dann wenn Sie das regelalter erreichen. Wegen der Krankengeldfrage erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Beiträge am 17.07.2020 | 21:03
Die Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen nächstes Jahr zum 01.07. Ihre Rente. Sie zahlen auch richtigerweise auf Ihr Einkommen aus der Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherung. Warum Sie allerdings Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Die Antwort dürfte spannend werden.
W°lfgangam 19.07.2020 | 19:31
Hallo Odob 62, SIE zahlen was GENAU? ...schauen Sie mal auf Ihre mtl. Gehaltsabrechnung, was SIE (nicht zahlen) und der AG zahlt/zahlen muss. Überrascht?!! ;-) Gruß w.
Odob 62am 19.07.2020 | 20:40
Hallo Wolfgang, Ich habe meine Lohnabrechnung vor mir liegen. Ich zahle Für die Monatsabrechnung Juni 2020. KV-Beitrag =94,70 RV-Beitrag =118,23 PV-Beitrag =19,38 AV-Beitrag =15,25 Zusammen=247,56 Euro Arbeitgeberanteil=248,76 Euro. KV,PV,RV ist klar. Wieso muss ich AV zahlen.Ich bin Altersrentner.
W°lfgangam 19.07.2020 | 22:42
Sorry Odob 62, hatte das überlesen: >Habe von einem Mini-Job,auf grund von Corona auf einen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geweckselt Tja, warum Beiträge auf PV + AV ...vielleicht, weil Sie noch nicht die Regelaltersgrenze überschritten haben?! Der KV-Beitrag ist bei voller Altersrente allerdings ermäßigt - und bei einer Altersvollrente haben Sie keinen KG-Anspruch. Auch der ALG-Anspruch besteht nur dem Grunde nach ...aber nicht bei einer vollen Altersrente/kann man im Bedarfsfall 'umswitschen', deshalb auch die Beitragspflicht für den etwaigen Leistungsfall ALG. Und, die RV-Beiträge erhöhen nach Erreichen der Regelaltersrente Ihren Rentenanspruch - dann kommt alles ontop, was Sie bis dahin noch an EP auf Ihr Rentenkonto eingefahren haben. Gruß w.
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