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Experten-Antwort

Sozialverischerungspflicht im "Dualen" Masterstudium

von Dan26.04.2011 | 23:28
1725 Ansichten
3 Antworten

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"Duales" Masterstudium Hallo zusammen, ich habe diese Frage bestellt innerhalb eines anderen Threads gestellt und leider über mehrere Wochen hinweg keine Antwort erhalten. Daher der zweite Versuch mit einem eigenen Thema. Folgende Situation: Ich befinde mich seit Oktober 2009 in einem so genannten "praxisintegrierten dualen Studium". Dem entsprechend bin ich von der Sozialversicherungspflicht befreit und zahle lediglich die studentischen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse. Langsam stellt sich für mich die Frage, was ich nach meinem Bachelor-Abschluss im September 2012 mache. Es gibt nun seitens des Unternehmens, bei dem ich mein praxisintegriertes duales Studium (Bachelor) absolviere, ein interessantes Programm: Einen Masterstudiengang, der im Prinzip ähnlich aufgebaut ist wie mein aktuelles duales Studium. Es liefe dann so, dass ich einer Abteilung fest zugeteilt bin (Arbeitsvertrag auf 30 Wochenstunden) und dann (je nach Hochschule) entweder blockweise (wie jetzt im Bachelor-Studium) oder aber über das gesamte Jahr hinweg an mehreren Tagen in der Woche (z.B. Freitag und Samstag) Vorlesungen besuche und meinen Master mache. Wie würde für diese Form des Studiums die sozialversicherungsrechtliche Einstufung lauten? Handelt es sich hierbei auch um ein praxisintegriertes duales Studium (keine Sozialversicherungsbeiträge) oder um eine berufsbegleitendes duales Studium (Sozialverischerungspflicht)? Gegen letzteres und für ersteres spricht m.E. die Tatsache, dass ich nicht schon vorher in einem "regulären" Beschäftigungsverhältnis ( = feste Integration in eine Abteilung) mit dem Unternhemen gestanden habe, sondern lediglich einen Vertrag zu Studienzwecken hatte und in Praxiseinsätzen verschiedene Abteilungen durchwandert habe. Ich hoffe auf sachkundige und schnelle Hilfe und bedanke mich bereits vorab herzlich. Mit freundlichen Grüßen Dan

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund von unterschiedlichen Meinungen empfehlen wir dies:

http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20100705-dualStud.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 27.04.2011 | 08:10
Da werden Sie im Forum nichts eindeutiges hören: entweder das ist für die Ausbildung eindeutig geklärt (und dann wäre die Frage nicht nötig) oder es läuft auf eine Einzelfallprüfung hinaus, die kein Forumsteilnehmer machen wird und kann, weil dafür letztlich die Krankenkassen als Einzugsstellen zuständig sind. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass zukünftig immer mehr der bisher "eindeutig" versicherten Ausbildungen auf Drängen von Arbeitgebern und Auszubildenden, die Beiträge sparen wollen gerichtlich auf die V-Pflicht hin überprüft werden sollen......mich würde nicht wundern, wenn bald mal eine z.B. Metzger- oder Verkäuferlehre zur Disposition steht, weil der Theorieteil der Ausbildung überwiegt...schaun wir mal?
Danam 27.04.2011 | 12:01
Vielen Dank schon einmal für die sehr zeitnahen und ausführlichen Antworten. Damit verbunden ein großes Lob an dieses Forum - ich würde mir wünschen, dass auch andere Behörden etc. eine solche Plattform bieten.
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