Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sozialversicherung bei älteren Arbeitnehmern

von Anonym11.07.2013 | 11:29
1662 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wie werden Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bei Personen über 67, die freiwillig keine Rente beziehen, berechnet? Zahlen die noch Beiträge? Zahlt der Arbeitgeber noch Beiträge? Wird der Rentenanspruch erhöht? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anonym,

sofern keine Altersvollrente bezogen wird und die Regelaltersgrenze erreicht worden ist, sind Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses jeweils zur Hälfte seitens des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zu zahlen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherungsversicherung entfallen.

Sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keinerlei Beiträge eingezahlt worden, besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Werden Beiträge seitens des Arbeitnehmers und Arbeitgebers gezahlt, erhöht dies die spätere Altersrente.

Darüber hinaus erhöht sich die Rente durch den verspäteten Rentenbezug um 0,5 % pro Monat, den man die Rente später in Anspruch nimmt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Dan Iuryam 11.07.2013 | 12:48
Das hängt von ein paar mehr Faktoren ab, als Sie vermuten. Wenn es sich zB um eine geringfügige Beschäftigung handelt, besteht keine RV-Pflicht, s. § 5 Abs. 2 SGB 6. Haben Sie bereits vor Erreichen der Regelaltersrente gearbeitet, können Sie nach dieser: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Antwort "die Altersrente auch erst mit 70 beantragen und bis dahin ganz normal weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein." § 5 Abs. 4 Nr. 3 SGB 6 greift dann nicht, wenn Sie bislang versichert waren oder keine Beitragserstattung nach der Regelaltersrente erhalten haben. Dem Hinweis auf § 172 Abs. 1 SGB 6 im verlinkten Beitrag ist noch hinzuzufügen, dass Sie von den seitens des AG gezahlten Beiträgen nichts mehr haben werden, sie fließen nicht in Ihre Rentenebrechung ein, wenn Sie schon Rentner sind. Die Beiträge kommen vielmehr erst bei einem neuen Leistungsfall zum tragen, und das wird die Hinterbliebenrente sein. Bitte auch beachten, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt, je später diese in Anspruch genommen wird – und auf die "Expertenantwort" warten.
KSCam 11.07.2013 | 18:30
....oder er beantragt die Regel AR und hat zusätzlich seinen Arbeitslohn.......ist ein Rechenbeispiel, auch mit der Unbekannten, wie lange man leben wird.......:)
Anonymam 11.07.2013 | 17:41
Danke für Ihre Antworten. Das heißt, daß jemand, der vorher rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat und dann einfach 10 Jahre als "normaler" Arbeitnehmer weiterarbeitet, ganz normal Rentenpunkte nach Beitrag erhält und zusätzlich die gesamte Rente dann um 60% erhöht wird, bevor die Steuer dann zuschlägt ...
DarkKnight RVam 12.07.2013 | 07:46
Hallo Anonym, das Finanzamt können Sie austricksen, indem Sie die Regelaltersrente als Teilrente in Höhe von 1/3 beziehen. Dann behalten Sie den Besteuerungsanteil, auch wenn Sie erst mit 75 die Regelaltersrente als Vollrente in Anspruch nehmen. Dann erhalten Sie allerdings auch nur für 2/3 der Entgeltpunkte den erhöhten Zugangsfaktor. Alles ein Rechenbeispiel. Wenn Sie 100 werden, lohnt es sich auf jeden Fall!! 8-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026