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Sozialversicherung Promotionsstudent

von Markus11.12.2008 | 09:04
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! ICh war zwei Jahre als Promotionsstudent sozialversicherungsfrei beschäftigt ("Studentenjob", 20h/Woche). Nun wurde bei einer Betriebsprüfung mitgeteilt, dass man als Promotionsstudent kein "ordentlicher" Student ist und somit nicht soz.versicherungsfrei beschäftigt werden darf. Es folgt nun wohl eine Nachzahlung, ggf. zzgl. Strafe? Meine Frage: Muss das mein Arbeitgeber bezahlen oder mein AG und ich zu gleichen Teilen? Und wenn es eine Strafe gibt- müsste ich diese auch zur Hälfte tragen? Mein AG hat bereits angebkündigt, mich zur Hälfte an allem "beteiligen" zu wollen... Ich wäre für eine Einschätzung sehr dankbar...

6 Antworten

Keith Moonam 11.12.2008 | 09:29
Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber festgestellt, das eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch den Arbeitgeber nicht korrekt durchgeführt und dadurch keine oder zu niedrige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, werden die zu wenig entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) zu Lasten des Arbeitgebers nachgefordert. Eine zusätzliche "Strafe" erfolgt in der Regel nicht, dies wäre nur bei Straftatbeständen (z.B. Schwarzlohnzahlungen) der Fall. Allerdings können aufgrund der verspäteten Zahlung zusätzliche Säumniszuschläge anfallen, vielleicht empfindet der Arbeitgeber diese als "Strafe". Beitragsschuldner ist ausschliesslich der Arbeitgeber. Eine nachträgliche Beteiligung des Arbeitnehmers ist - mit Ausnahme der letzten drei Lohnabrechnungszeiträume - grundsätzlich nicht zulässig. Sollte das Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses länger als drei (bereits abgerechnete) Kalendermonate zurückliegen, können sie daher den Forderungen ihres ehemaligen Arbeitgebers gelassen entgegensehen.
meierhoferam 11.12.2008 | 10:45
Könnten Sie mal erklären, was eigentlich ein "Promotionsstudent" so macht? Ich habe diesen Begriff noch nie gehört.
Wolfgangam 11.12.2008 | 10:52
Hallo meierhofer, vielleicht haben Sie den Begriff "Google" schon mal gehört?! ;-)) Gruß w.
Markusam 11.12.2008 | 18:23
Danke für die Antwort! @Keith Moon: Was ist, wenn zum ZEitpunkt des Bescheides das Arbeitsverhältnis beendet, die letzte Lohnabrechung noch keine drei Monate her ist? @ meierhofer: Ein Promotionsstudent schreibt seine Doktorarbeit; wenn er erfolgreich abschließt darf er sich Dr. med., Dr. jur., Dr. phil. o.ä. nennen...
-_-am 11.12.2008 | 21:12
... und das kann Ihr Arbeitgeber unter http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__28g.html schwarz auf weiß nachlesen oder die Krankenkasse als Einzugsstelle befragen.
Promotionsstudentam 12.12.2008 | 15:52
Das ist ein Student, der an der Uni zur Fertigung einer Doktorarbeit eingeschrieben ist. Da dieser Student aber seine Berufsausbildung (z. B. Diplom, 1. Staatsexamen) bereits abgeschlossen hat, ist er eigentlich kein "richtiger" Student mehr und hat deshalb auch nicht die gleichen Rechte, die ein Student hat. Der "Doktor" ist ja für seinen Beruf keine Pflicht, sieht aber auf dem Klingelschild (und manchmal in der Geldbörse) besser aus.
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