Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

sozialversicherungausweis

von lulu17.04.2008 | 14:10
1367 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, Ich bin Fransozisch, ich wohnne in Deutscland, und arbeit als zimmermädschen. Das ist ein 400€ basis job, aber ich habe schon kein vertrag. Ein Freund sagt mir dass ich muss ein sozialversicherungausweis haben zu arbeit in Deutschland. Was ist das? Ich muss selber meine krankenversicherung zahlen, muss ich etwas noch zahlen?? Meinen boss zahlen nix fur mich, nur 5€/Stunde und ich kann arbeit nur fur 400€ maxi./monat, ist das legal??? Danke fur Ihre antwort und entschuldigung fur meine schlecht Sprache!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo lulu,

ich denke, Ihre Frage wurde bereits sehr umfassend beantwortet. Ihr Arbeitgeber muss Sie also unbedingt bei der Minijob-Zentrale anmelden. Spätestens dann erhalten Sie eine Versicherungsnummer und in der Folge auch einen Sozialversicherungsausweis.

Beschäftigte einiger Wirtschaftsbereiche müssen den Sozialversicherungsausweis (mit Lichtbild) am Arbeitsplatz grundsätzlich ständig mitführen. Diese Pflicht besteht beispielsweise auch für das Gebäudereinigungs- und das Gaststättengewerbe. Damit soll die Aufdeckung von illegalen Beschäftigungsverhältnissen (Schwarzarbeit) ermöglicht und Leistungsmissbrauch bekämpft werden.

1 Antworten

---am 17.04.2008 | 18:31
Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt bei 400 Euro. Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise Ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden. Ob Ihre Beschäftigung ordnungsgemäß gemeldet ist, kann Ihnen die Minijonzentrale der Bundesknappschaft sagen. Dort sollten Sie auch wegen eines Sozialversicherungsausweises nachfragen. Wohnortnahe Auskünfte erteilen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Sie können sich aber auch an die Minijob-Zentrale, 45115 Essen, wenden: Service-Center 01801 200 504 (zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Mo - Fr 7.00h - 19.00h Fax 0201 384 979797 http://www.minijob-zentrale.de/nn_10950/DE/1__AN/Node.html?__nnn…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026