Hallo tm,
die Antwort von "Unbekannt" ist zutreffend.
Auch wir können Ihnen nur raten, sich bzgl. evtl. eintretender RV-Pflicht als Selbständiger bei der nächsten Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter Angabe der Einzelheiten zur Selbständigkeit beraten zu lassen.
Zur KV kann von uns an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.