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Experten-Antwort

Sozialversicherungsabgaben bei 99% Altersteilrente

von Birgit27.09.2020 | 15:43
237 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich wende mich an euch mit einer doch etwas außergewöhnlichen Frage. Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen. Zum 1.12.2018 habe ich die Regelaltersrente erreicht, da ich mich aber weiterhin noch fit fühle und es mir Spaß macht, habe ich meinen Arbeitsplatz behalten und arbeite weiter. Damals habe ich dann die noch relativ neue Option gewählt, die seit dem 1.1.2017 besteht, die Regelaltersrente als 99% Teilrente zu erhalten. Der Vorteil für mich ist, das ich weiterhin in die Rentenversicherung einzahle und dadurch meine Rente jedes Jahr steigt. Ich hätte aber eine Frage zu den anderen Sozialversicherungsabgaben. Meine Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist entfallen, weil ich im Falle einer Arbeitslosigkeit, keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte. Ich zahle aber weiterhin den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Was ich nicht verstehe, müsste ich eigentlich nicht stattdessen den ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 14,0% zzgl. Zusatzbeitrag zahlen gemäß § 243 SGB V? Kann mir da jemand weiterhelfen oder bin ich in dem Forum vielleicht eher falsch mit meiner Frage zur Krankenversicherung. Viele Grüße Birigit

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.09.2020 | 10:45

Hallo Birgit,

leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme zu rechtlichen Angelegenheiten der Krankenkasse abgeben. bei Fragen zur Beitragshöhe ihres Krankenversicherungsbeitrags wenden Sie sich bitte direkt an ihre Krankenkasse.

7 Antworten

Birgitam 27.09.2020 | 15:53
Hallo, vielleicht noch als kleine Anmerkung von mir. Ich bin noch ganz normales Mitglied bei der AOK und noch nicht in der Krankenversicherung der Rentner. Liebe Grüße Birgit
Macht das Sinnam 27.09.2020 | 16:46
Sie zahlen trotz Erreichens der Regelaltersgrenze noch Beiträge zur Rentenversicherung? Das war kürzlich noch Thema hier. So richtig Sinn macht das nicht. Haben Sie sich mal durchgerechnet wie lange es braucht, bis Sie die gezahlten Beiträge durch die höhere Rente wieder heraushaben? Ich glaube eher nicht!
Antwortam 27.09.2020 | 16:52
Mit dem Bezug einer Teilrente haben Sie noch Anspruch auf Krankengeld und müssen daher noch den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Die Bestätigung können Sie sich bei Ihrer KK holen.
KK am 27.09.2020 | 16:47
Bezüglich der Höhe Ihrer Krankenkassenbeiträge sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
Birgitam 29.09.2020 | 16:02
Zitat von Macht das Sinn anzeigen
Also ich habe das schon überschlagen und mir erschien es eigentlich relativ lukrativ. Bei einem Durchschnittsentgelt von 40.551,00 € liegt der Beitrag von 9,3% Rentenversicherung bei 3.771,24 € pro Jahr. Für diese 3.771,24 € erhalte ich einen Entgeltpunkt der aktuell 34,19 € pro Monat also 410,28 € pro Jahr an Rente bringt. Wenn ich das grob überschlage mit 3.771,24 € geteilt durch 410,28 €, komme ich auf etwa 9 Jahre nachdem sich mein Beitrag zur Rentenversicherung wieder auszahlt. Das scheint mir doch eigentlich gar nicht so ein schlechtes Angebot zu sein. Liebe Grüße Birgit
W°lfgangam 29.09.2020 | 19:16
Zitat von Birgit anzeigen
Hallo Birgit, da rechnen Sie durchaus richtig! Zum einen erhalten Sie auf die 34,19 € sogar noch einen Zuschlag von 0,5 % für jeden Monat der 'späteren' Inanspruchnahme nach Erreichen der Regelaltersgrenze/vereinfacht dargetsellt. *) Andererseits sind die 34,19 € nur Brutto, grundsätzlich werden rd. 11 % KV/PV-Beiträge fällig **), auch der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht sich <- demgegenüber steht wiederum der Rentenbeitrag aus Beschäftigung als mgl. steuermindernde Ausgabe gegenüber. Spekuliert man auf nach 2021 wieder einsetzende Dynamik der Rente sind 9/oder weniger Jahre durchaus realistisch. *) Und je weiter sich die Regelaltersgrenze entfernt + je länger die Beschäftigung andauert, desto höher wird der Zuschlag für die im abgelaufenen Jahr neu angesammelten EP. Stichtag für die neuen/zusätzlichen EP ist immer der 01.07. Nach dem 20. Jahr der Weiterbeschäftigung könnten die Beiträge des letzten Jahres schon nach 4 Jahren wieder ausgezahlt worden sein ;-) *)) es sei denn, es besteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der KV und die Beitragsbemessungsgrenze KV kappt zum Höchstbeitrag die max. erforderlichen KV/PV-Beiträge. Fast alle mir bekannten Fällen, wo ab Regelaltersgrenze weiterhin eine volle Beschäftigung ausgeübt wird, nehmen aber lieber die 'Ersparnis' des eigenen RV-Beitrags als sofortige Einnahme mit, als da in 8/9/10 Jahren wieder im 'Plus' zu sein. Die Entscheidung pro-Pflichtversicherung muss jede/r für sich selbst treffen. Gruß w.
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