Hallo Jowjow,
grundsätzlich ist der Sozialversicherungsausweis bei dem Krankenversicherungsträger zu beantragen, bei dem man krankenversichert ist.
Falls man nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann man sich einen Krankenversicherungsträger auswählen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung sollte der Antrag bei der Minijobzentrale gestellt werden.
Im Ausnahmefall kann auch der Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises entgegen nehmen.