Hallo Peter Becker,
wie "asd" geschrieben hat, werden die Rentenversicherungsbeiträge aus 80 % des der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts berechnet (= 80 % des Bemessungsentgelts).
Fragen zur steuerlichen Behandlung können wir leider nicht beantworten, weil dies ein Forum der Rentenversicherung ist.