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Experten-Antwort

Sozialversicherungspflich Urlaubsabgeltung Erwerbsminderungsrente

von Silvia05.09.2023 | 10:20
927 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur Urlaubsabgeltung bei dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente. Mir wurde die Erwerbsminderungsrente jetzt auf Dauer zuerkannt und ich bekomme eine Urlaubsabgeltung weil das Arbeitsverhältnis nun endet, oder aufgelöst wurde oder wie das heißt. Ich wüsste nun gerne ob diese Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig ist? Kann mir das jemand hier beantworten was da Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung angeht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia,

 

die Zahlung der Erwerbsminderungsrente steht der Beitragspflicht der Urlaubsabgeltung nicht entgegen.

 

Ob und in welcher Höhe die Urlaubsabgeltung beitragspflichtig ist, kann ich nicht beurteilen, weil mir weder Ihre rentenrechtlichen Zeiten noch der Zahlbetrag und der Zeitpunkt der Auszahlung der Urlaubsabgeltung bekannt sind.

 

Die Frage der Beitragspflicht wird von Ihrem bisherigen Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung geprüft.

 

Bei Zweifeln oder Fragen hierzu können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, da diese als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung entscheidet.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Linkam 05.09.2023 | 12:50
https://www.tk.de/resource/blob/2031414/550c93878e56cc6c21018a4b… Normalerweise ist auch eine Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie aber im gesamten Kalenderjahr des Jahres, in dem die Urlaubsabgeltung fällig ist, keinerlei sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatten, wird auch die Urlaubsbsabgeltung i.d.R. frei von Sozialabgaben sein. Näheres klären Sie zum Beispiel direkt mit Ihrer Krankenkasse und ggf. der Rentenversicherung.
Silviaam 05.09.2023 | 14:21
Zitat von Link anzeigenausblenden
Danke! Genau so etwas hatte ich mittlerweile über die Suche hier gefunden, da hatte ein "Experte" genauso geantwortet. In der Tat hatte ich keinerlei sozialversicherungspflichtiges Einkommen und offenbar hat der AG einen Fehler gemahct. Komisch das der Experte jetzt hier so etwas nicht weiß.
Linkam 07.09.2023 | 06:46
Es wäre nicht das erste Mal, dass die Antworten der "DRV-Experten" mindestens unvollständig sind. Genaueres erfahren Sie aber bei Ihrer Krankenkasse. Aber auch die Krankenkassen machen "Fehler" (merkwürdigerweise in der Regel immer zu deren Gunsten :-). Ich durfte trotz glasklarer Rechtslage schon zweimal gegen meine Krankenkasse klagen. Sobald die Klage vorlag, hat die Krankenkasse jedesmal sofort das "Schwänzchen eingezogen". Ggf. helfen auch die Sozialverbände VdK oder SoVD weiter.
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