Hallo Silvia,
die Zahlung der Erwerbsminderungsrente steht der Beitragspflicht der Urlaubsabgeltung nicht entgegen.
Ob und in welcher Höhe die Urlaubsabgeltung beitragspflichtig ist, kann ich nicht beurteilen, weil mir weder Ihre rentenrechtlichen Zeiten noch der Zahlbetrag und der Zeitpunkt der Auszahlung der Urlaubsabgeltung bekannt sind.
Die Frage der Beitragspflicht wird von Ihrem bisherigen Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung geprüft.
Bei Zweifeln oder Fragen hierzu können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, da diese als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung entscheidet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung