Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Alexander Reimer,
grundsätzlich zählen Zeiten nach dem FRG aus dem Herkunftsland, wie z.B. Zeiten, die in Rumänien zurückgelegt wurden zur Rentenberechnung, wenn Sie als Spätaussiedler gemäß §4 Bundesvertriebenengesetz anerkannt sind. Sind Sie lediglich nach §7 Bundesvertriebenengesetz Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers dann können diese Zeiten nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen zunächst ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zur Klärung der Sachlage.
Sollten die rumänische Zeiten anrechenbar sein, so wäre die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg zuständig.
Hallo,
die Regelungen für Russland sind analog wie beschrieben, allerdings ist für die Bearbeitung der kontoführende Träger dann zuständig.
Ob Ihre Frau wenigstens Geld aus Russland bekommt richtet sich nach dortigen Gesetzen - am besten fragen Sie Herr Putin.--/--/--/--/-- @KSC: Was soll dass unverhohlene Putin-bashing? Meinen Sie, dass im umgekehrten Fall die ehemalige FDJ-Sekretärin Merkel entsprechende Auskünfte erteilen könnte?
Um 9.13 Uhr war der Experte wohl noch nicht ausgeschlafen :-))Hallo Alexander Reimer, grundsätzlich zählen Zeiten nach dem FRG aus dem Herkunftsland, wie z.B. Zeiten, die in Rumänien zurückgelegt wurden zur Rentenberechnung, wenn Sie als Spätaussiedler gemäß §4 Bundesvertriebenengesetz anerkannt sind. Sind Sie lediglich nach §7 Bundesvertriebenengesetz Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers dann können diese Zeiten nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen zunächst ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zur Klärung der Sachlage. Sollten die rumänische Zeiten anrechenbar sein, so wäre die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg zuständig.Der Fragesteller kommt aber doch aus Russland, nicht aus Rumänien...
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