Hallo Elli N.,
aus rentenrechtlicher Sicht steht es Ihnen frei, den gewünschten Rentenbeginn noch hinauszuschieben. Sie sollten dies für sich durchrechnen (z.B.: Wieviele Monate muss ich die ungeminderte Rente beziehen, um den Verlust der für x Monate nicht bezogenen geminderten Rente wieder auszugleichen?) und natürlich kommt es auch darauf an, welche Möglichkeiten der Überbrückung Sie haben (bitte dabei auch an die Krankenversicherung denken!). Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der RV (siehe Suche in der rechten Menüleiste) oder ggf. vor Ort bei Ihrer Gemeindeverwaltung geben Ihnen gern die nötigen Hintergrundinformationen für Ihre Entscheidung.