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Experten-Antwort

Später in Rente nach ATZ

von Elli N.23.09.2016 | 20:01
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein ATZ- Vertrag läuft bis 1.11.16 . Er wurde damals zu meinem Nachteil unterschrieben, ich könnte jetzt nur mit Abzüge in Rente. Was ich nicht machen werde, werde ein paar Monate noch überbrücken um ohne Abschlag in Rente zu gehen. Muss ich meinem Arbeitgeber das melden? hoffe nicht, wollte da nicht mehr hin. Bitte um eine Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elli N.,

aus rentenrechtlicher Sicht steht es Ihnen frei, den gewünschten Rentenbeginn noch hinauszuschieben. Sie sollten dies für sich durchrechnen (z.B.: Wieviele Monate muss ich die ungeminderte Rente beziehen, um den Verlust der für x Monate nicht bezogenen geminderten Rente wieder auszugleichen?) und natürlich kommt es auch darauf an, welche Möglichkeiten der Überbrückung Sie haben (bitte dabei auch an die Krankenversicherung denken!). Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der RV (siehe Suche in der rechten Menüleiste) oder ggf. vor Ort bei Ihrer Gemeindeverwaltung geben Ihnen gern die nötigen Hintergrundinformationen für Ihre Entscheidung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Elli N.am 23.09.2016 | 21:30
Mein Arsch ist nicht aus Gold, aber es muss jeder sehen wo er bleibt.
W*lfgangam 23.09.2016 | 21:06
Hallo Elli N. Ihr ATZ-Vertrag wurde damals genauso mit den erwarteten 'Rentennachteilen'/Abschlägen von _Ihnen_ (!!!) unterschrieben, wie er heute noch gilt - die Abzüge waren damals schon bekannt und so von Ihnen gewollt ...da hat es bis heute keine Benachteiligung gegeben - oder sehen Sie das anders?! Dass die abschlagsfreie Rente nun inzwischen zu einem früheren Beginn möglich ist (früher 65, jetzt bei Ihnen wohl 63 + x) können Sie nicht Ihrer früheren Entscheidung für ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben anlasten. Welche Möglichkeiten Sie in die abschlagsfreie Rente haben? ...fangen Sie einfach hier an, die 1000 Fragen dazu seit 2 Jahren rückwärts nachzulesen (und ja, ist kein Problem der Rentenversicherung/die Sie allerdings für die 'Überbrückungszeit' beraten könnte ..."wie vergolde ich meinen Arsch noch, auch wenn ich früher eine andere Entscheidung getroffen habe" ;-)): https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
KSCam 24.09.2016 | 08:37
Ob Sie das Ihrem AG melden müssen ist keine rentenrechtliche Fragestellung, sondern reines Arbeitsrecht. Schauen Sie dazu in den Arbeitsvertrag oder in den ATZ Vertrag oder fragen Sie Ihre Personalabteilung oder den Betriebsrat. Hin müssen Sie da nicht, es gibt Post, Telefon, Mail, usw. Im Übrigen hat W*lfgang Recht. Sie (!) haben den Vertrag unterschrieben - bestimmt sind Sie damals nicht unter Gewaltandrohung dazu geprügelt worden.......dass es aus heutiger Sicht für Sie ein günstigeres Ende der ATZ gegeben hätte, können Sie keinem anderen anlasten......hätte wenn und aber hilft keinem weiter. Natürlich hört sich Ihre Formulierung "er wurde zu meinem Nachteil unterschrieben" jammertechnisch prima an. Erweckt irgendwie den Eindruck das alles wäre ohne Ihren Willen so gelaufen. Schönes WE
Nicola p.am 24.09.2016 | 11:37
Es klingt, als suchen Sie die Schuld bei jemand anderem. Richtig muss es nämlich heißen: Mein ATZ- Vertrag läuft bis 1.11.16 (wobei eher der 31.10.16 gemeint sein dürfte) ..... 'Ich habe den Vertrag damals bewusst so unterschrieben, um nach dem Ende der ATZ nahtlos in eine abschlagsbehaftete Rente wechseln zu können.' ....Was ich nicht machen werde, werde ein paar Monate noch überbrücken um ohne Abschlag in Rente zu gehen.
Elli N.am 24.09.2016 | 17:03
Den Vertrag konnte ich damals nur so unterschreiben, oder ich hätte keine ATZ bekommen, wollte hier nicht jammern. Schönes Wochenende
W*lfgangam 24.09.2016 | 18:09
Hallo Elli N., ich kenne sehr viele, die in gleicher Situation sind und dazu Rat suchen. Gehen Sie einfach in die nächste Beratungsstelle, wie vorgeschlagen, und lassen Sie sich die Möglich- oder auch Sinnlosigkeiten des Verschiebens des Rentenbeginns aufzeigen. Schönes WE auch Ihnen – ist ja leider schon halb rum :-) Gruß w.
ATZleram 25.09.2016 | 09:16
Wo hat denn die Frau Eli N. hier gejammert? Aus HEUTIGER Sicht hat sie den Vertrag natürlich zu ihrem Nachteil unterschrieben. Damals konnte das keiner wissen. Deshalb will sie doch jetzt auch die Zeit überbrücken, wie auch immer. Das wird sie schon wissen. Ob sich das lohnt, kann man ja ganz einfach selbst ausrechnen. Die Frage war, ob sie ihren Arbeitgeber über den verspäteten Rentenbeginn informieren muss. Natürlich muss sie das nicht. Wenn der ATZ abgeschlossen ist, dann geht es den Arbeitgeber nichts mehr an, ob sie in Rente geht oder nicht. Sollte so eine Klausel im ATZ-Vertrag stehen, dann interessiert das höchstens das Arbeitsamt wegen einer 3-montlichen Sperre des ALO-Geldes. Wenn sie die Zeit aber z.B. mit einem Mini-Job überbrückt, dann geht das niemand etwas an, schon gar nicht den alten Arbeitgeber.
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