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Experten-Antwort

späterer Rentenzeitpunkt trotz bes. langj. Beschäftigung

von Andrea14.07.2020 | 10:10
58 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, mein rentenbeginn nach besonders langjähriger Beschäftigung wäre der 01.03.21. Kann ich ohne Abzüge auch zu einem späteren Termin in die Rente gehen? Bekomme momentan Teilerwerbsminderung und 18 Stunden Teilzeit bei meinem Arbeitgeber.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann natürlich zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Es ist allerdings auch denkbar, die Beschäftigung neben der Altersrente ab 01.03.2021 fortzuführen. Es ist möglich, dass trotz einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze von der Altersrente mehr übrig bleibt als bei der momentan zu zahlenden Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Lassen Sie sich die Einzelheiten diesbezüglich gern in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erklären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Andreaam 14.07.2020 | 10:55
Herzlichen Dank für die Info, leider macht mein Arbeitgeber bei einer weitergehenden Teilzeit wohl nicht mit (wg. Stellenabbau). Für mich war wichtig, dass ich auch nach dem 01.03.21 ohne Abzüge gehen kann, da ich noch zur Kur fahre und meinen Resturlaub im kommenden Jahr nehmen muss. Meine Teil-EM ist bis zur Regelaltersrente Anfang 2023 bewilligt.
Siehe hieram 14.07.2020 | 18:40
Zitat von Andrea anzeigen
Hallo Andrea, um so interessanter sollte aber doch für Sie der vorstehende Ratschlag des Experten sein. Denn gerade wenn Sie nicht langfristig sicher sein können, diesen TZ-Arbeitsplatz zu behalten, müssen Sie ja nicht auf die (auch während Kur und Urlaub) parallel mögliche Rente verzichten. Die ja in jedem Fall höher sein wird als eine teilweise EM-Rente. Und hinzuverdienen dürfen Sie ja auch bei einer vorgezogenen Altersrente. Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, dann weiterhin die Teil-EM-Rente zu beziehen und wegen TZ-Arbeit ALGI in Anspruch zu nehmen. Dabei müssen Sie dann aber auf jeden Fall auch beachten, dass die 45 Jahre bereits VOR der Alo erreicht sein mussten, die zählen dann sonst für Wartezeiterfüllung nicht mit. Aber auch wenn Sie 'nur' die Rente für langjährig Versicherte erhalten können, weil Wartezeit für 45 Jahre ohnehin nicht erfüllt, könnte es sich für Sie finanziell doch lohnen, die Rente schon mit Erreichen des notwendigen Alters zu beantragen, parallel zu beiden Alternativen. Lassen Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig persönlich beraten!!
W°lfgangam 14.07.2020 | 20:12
Zitat von Andrea anzeigen
Kallo Andrea, Irrtum, denn Ihre teilweise EM-Rente hat sicher bereits einen Abschlag, diesen werden Sie grundsätzlich bei Wechsel in die (abschlagsfreie) Altersrente auch nicht mehr los. Lediglich der bisher nicht ausgezahlte Teil-EM-Rentenbetrag für die spätere Altersrente wäre ohne Abschlag. Ob sich Ihre Altersrente dann nur verdoppeln würde, oder die aktuellen Einkünfte parallel neben der Zurechnungszeit in der EM-Rente einen positiven Einfluss haben = doch etwas höhere Rente bei der Altersrente, erfahren Sie dann zeitnah im Rahmen eine angeforderten Proberechnung. Erwarten Sie erst mal nix mit dann Beginn der Altersrente ohne Abschlag/und dann wird es doppelt mehr. Gruß w.
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