Hallo Andrea,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann natürlich zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Es ist allerdings auch denkbar, die Beschäftigung neben der Altersrente ab 01.03.2021 fortzuführen. Es ist möglich, dass trotz einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze von der Altersrente mehr übrig bleibt als bei der momentan zu zahlenden Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Lassen Sie sich die Einzelheiten diesbezüglich gern in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erklären.