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Experten-Antwort

spanische finanzamt und erwerbsunfähigkeitsrente aus deutschland seit 1995

von malaga27.09.2020 | 14:52
370 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten tag . die spanische finanzamt erkennt nicht meine deutsche rente als steuerfrei. spanische rente pension por incapacidad permanente absoluta ist steuerfrei. finanzamt sagt dass grund fuer meine rente war nicht dass ich nicht in allen arbeiten im arbeitsmarkt arbeiten konnte sondern nur meinen lezte beruf. erwerbsunfähigkeitsrente: "als Folge einer Krankheit verschiedene Beschwerden oder Schwächen in der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Daher wurde angenommen, dass eine versicherte Person, die aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 2 Stunden oder mehr als 2 Stunden, aber weniger als 8 Stunden pro Tag arbeiten konnte, nicht arbeiten konnte" pension por incapacidad permanente in spanien: "Schwere totale Arbeitsunfähigkeit (absolute dauerhafte Arbeitsunfähigkeit): Der Versicherte kann keinen Beruf ausüben." Habe zum finanzamt hier die dokumenten ueber krankendiagnosen fuer meine rente 1995 und die spanische invalidetsgrad und die deutsche scwerbehinderungs grund. trotzdem sagen die ,dass man nicht die renten vergleichen kann. eigenlich glaube ,dass die die deutsche rente automatisch azkeptieren sollten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.09.2020 | 09:59

Hallo malaga,

leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme zu steuerrechtlichen Fragen beantworten. Sie können ihre Angelegenheit nur mit den zuständigen spanischen Behörden klären.

11 Antworten

spanienam 27.09.2020 | 15:43
in meiner meinung es geht um renten in europa und wie akzeptieren die vershiedene länder die renten von eu-staaten. gleiche rente in einem land steuerfrei und in anderem land wird nciht gueltig sein. dies kann wohl nicht richtig sein. in eu haben wir auch rechte ueber die grenzen.
Steueram 27.09.2020 | 15:20
Dies ist kein Forum für steuerrechtliche Fragen. Das müssen Sie mit dem spanischen Finanzamt klären.
Juppam 27.09.2020 | 16:40
Es geht um die steuerliche Behandlung von Renten und das hat mit diesem Forum nichts zu tun. Jetzt verstanden?
Janaam 27.09.2020 | 17:47
Es geht um das Finanzamt in Spanien. Da wird hier sowieso wohl kaum einer was dazu sagen können. In Deutschland ist die EMR im übrigen ja auch nicht steuerfrei. Ich zahle dafür.
Onkel Ottoam 27.09.2020 | 17:58
"Halten Sie sich länger als sechs Monate im Jahr im Ausland auf, gilt dies als dauerhafter Auslandsaufenthalt. In diesem Fall sind Sie als Rentner in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das heißt, für Sie gilt kein Grundfreibetrag, und Ihr steuerpflichtiges Einkommen wird ab dem ersten Euro besteuert." https://www.finanztip.de/steuererklaerung/rentenbesteuerung/rent…
KSCam 27.09.2020 | 22:17
Egal ob man es nun freundlich oder weniger freundlich sagt: Die DRV und damit dieses Forum ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihre Frage. Ob und wieviel Steuer Sie zahlen entscheiden in D die Finanzämter und nicht die Rentenversicherung. Somit dürfen Sie im Rentenforum keine Antwort auf Ihre Frage erwarten. Ob das deutsche Finanzamt sich zur Ihrem "spanischen Problem" äußert wäre noch die andere Frage. Notfalls brauchen Sie einen Steuerberater der sich im europäischen Steuerrecht auskennt. Gute Nacht.
spanienam 27.09.2020 | 21:19
die leute haben hier keine ahnung, sieht so aus.sowieso der ton ist unfreundlich mit den antworten. vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge ganz oder teilweise löschen müssen. die grenze ist schon erreicht. am besten kommen sie auch nicht zum urlaub nach spanien, solche leute brauchen wir gar nicht hier.
Ouzam 27.09.2020 | 22:39
Zitat von spanien anzeigen
Ein Deutscher der anderen Deutschen im Namen von Spanien irgendwas vorschreibt. Typisch deutsch halt. Mal davon abgesehen ist das Vorgehen der spanischen Steuerbehörden mit diesen in Spanien zu klären. Ob und wie spanische oder für Spanien ausländische Renten besteuert werden ist Sache der dortigen Behörden. Wenden Sie sich an einen spanischen Anwalt für spanisches oder internationales Steuerrecht. Ob in Spanien Renten steuerfrei oder nicht steuerbar sind und was entsprechend für ausländische EU Renten gilt müssen Sie vor Ort klären.
Völlig falsch?am 28.09.2020 | 10:02
Sie haben 1 Renten / Steuerfreibetrag von über 9.000.-- Euro Lebt 1 deutscher Rentner im Ausland, wird dieser zu 100% gestrichen. Lebt er im Ausland ist er verheiratet und ist er noch in Deutschland steuerpflichtig, dann schlägt das Imperium DRV mit Hilfe der Politik und den Sozialabkommen zu So ist das mit den " dollen Sozialabkommen der DRV mit Hilfe der Politik, immer ist am Schluss der deutsche Rentenempfänger mit Hilfe der DRV der Dumme. Ihre Antwort ist nicht richtig Jana
So ist es mit den " Deutschen im Inland " Leideram 28.09.2020 | 10:08
Zitat von spanien anzeigen
Erklären kann ich es nicht, ist es Neid weil Sie im Ausland leben, weil Sie in Deutschland gearbeitet haben ? u Steuern u Abgaben bezahlt haben ? Sie Ihre deutsche Rente legal erworben haben ? Einige hier im Forum sind schlicht bösartig und die DRV löscht auch diese Art von Beiträgen offenbar mit System nicht. Schöne gesunde Rentner - Zeit in Spanien Gruss
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