Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Margret,
es gibt zwar rechtliche Regelungen auf europäischer Ebene, die Fälle wie Ihren regeln. Dabei geht es aber immer nur um eine sogenannte Koordinierung, nicht um eine Harmonisierung. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der spanische Rentenversicherungsträger nach spanischen Rentenrecht Ihren dortigen Rentenanspruch geprüft und offensichtlich abgelehnt hat. Entsprechend können Sie Ihre Fragen zu den Gründen für diese Ablehnung auch nur mit dem spanischen Rentenversicherungsträger klären.
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem spanischen Rentenbescheid.
Folgende allgemeine Kontaktdaten gibt es:
Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)
Subdirección General de Gestión de Prestaciones
Colaboración Internacional de Pensiones
c/ Padre Damián, 4 - 6
28036 MADRID
SPANIEN
Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen auf einem internationalen Beratungstag mit Fachleuten der Deutschen Rentenversicherung und der ausländischen Versicherungsträger vor Ort kompetent und kostenfrei zu besprechen. Die Orte und Termine für einen deutsch-spanischen Beratungstag finden Sie unter folgendem Link in Internet:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/InternationaleBeratungstage/Sprechtage_Ort.html?param_Land=Spanien¶m_Sort=Ort
Guten Tag Margret,
es gibt zwar rechtliche Regelungen auf europäischer Ebene, die Fälle wie Ihren regeln. Dabei geht es aber immer nur um eine sogenannte Koordinierung, nicht um eine Harmonisierung. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der spanische Rentenversicherungsträger nach spanischen Rentenrecht Ihren dortigen Rentenanspruch geprüft und offensichtlich abgelehnt hat. Entsprechend können Sie Ihre Fragen zu den Gründen für diese Ablehnung auch nur mit dem spanischen Rentenversicherungsträger klären.
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem spanischen Rentenbescheid.
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Subdirección General de Gestión de Prestaciones
Colaboración Internacional de Pensiones
c/ Padre Damián, 4 - 6
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http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/InternationaleBeratungstage/Sprechtage_Ort.html?param_Land=Spanien¶m_Sort=Ort
Guten Tag Margret,
es gibt zwar rechtliche Regelungen auf europäischer Ebene, die Fälle wie Ihren regeln. Dabei geht es aber immer nur um eine sogenannte Koordinierung, nicht um eine Harmonisierung. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der spanische Rentenversicherungsträger nach spanischen Rentenrecht Ihren dortigen Rentenanspruch geprüft und offensichtlich abgelehnt hat. Entsprechend können Sie Ihre Fragen zu den Gründen für diese Ablehnung auch nur mit dem spanischen Rentenversicherungsträger klären.
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