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Experten-Antwort

Spanische Rente in Deutschland beziehen

von Brigitte Weber01.02.2014 | 09:28
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Deutsche, und ich habe eine kleine Firma in Spanien, weshalb ich pflichtversichert bin. In Deutschland habe ich für etwa 12 Jahre Rentenanspruch. Beantrage ich die spanische Rente, dann habe ich knapp über 15 Jahre Beiträge gezahlt. Im Rentenalter (nachdem ich die spanische Rente erhalte) werde ich wieder nach Deutschland zurückkehren. Ich habe in Deutschland auch einen Wohnsitz. Nun habe ich vier Fragen: 1. Wie hoch ist die Rente in Spanien bei knapp über 15 Beitragsjahren? 2. Bekomme ich die Rente ohne Abzüge nach Deutschland gezahlt? 3. Kann die deutsche Rente in Deutschland und die spanische Rente in Spanien getrennt beantragen? 4. Werden meine Daten über den Rentenbezug in Spanien nach Deutschland übermittelt? Viele Grüße B. Weber

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2014 | 14:23

Sehr geehrte Frau Weber,

zu den Fragen 1 und 2

Dem vorherigen Beitrag von Angi ist nichts hinzuzufügen.

zu Frage 3

Der Antrag auf die Rente aus Deutschland kann von dem Antrag auf Rente aus der spanischen Rentenversicherung getrennt gestellt werden.

In jedem Fall gilt, dass Sie bei dem Rentenversicherungsträger des Landes Ihren Rentenantrag stellen müssen, in dem Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie also zum Zeitpunkt der jeweiligen Rentenantragstellung wieder in Deutschland leben, müssten Sie sowohl die deutsche Rente als auch die Rente aus Spanien bei Ihrem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger beantragen, und umgekehrt.

zu Frage 4

Ja, wenn es sich dabei um sogenannte mitgliedsstaatliche Beitragszeiten oder gleichgestellte Zeiten nach spanischem Rentenrecht handelt.

Denn spätestens im Falle einer Antragstellung auf eine deutsche Rente wird der deutsche Rentenversicherungsträger vom spanischen Rentenversicherungsträger eine Aufstellung über die oben genannten, in der spanischen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten anfordern. Nach den entsprechenden EU-Verordnungen werden dann sowohl bei Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch bei der Berechnung einer deutschen Rente auch die Zeiten in Spanien mit einbezogen.

Ob und inwieweit die Zeiten des Rentenbezugs nach spanischem Recht an den deutschen Rentenversicherungsträger gemeldet werden, entscheidet aber allein der spanische Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

Angiam 01.02.2014 | 09:40
Zu 1. und 2. sollten Sie Kontakt zu Ihrem spanischen Versicherungsträger aufnehmen. Zu 3. : Ja, Sie können die Renten getrennt beantragen. Zu 4. : Ja, die Daten werden von den Versicherungsträgern übermittelt, in der Regel hat dies aber Vorteile für die Versicherten, da so die in Deutschland gezahlte Rente meist höher ist, weil weniger Lücken (wegen der Zeit in Spanien) im Versicherungslauf vorhanden sind.
Brigitte Weberam 03.02.2014 | 20:19
Ich bedanke mich für die Antworten. Es wäre mir lieber gewesen, wenn ich beide Renten getrennt beantragen könnte, denn ich habe bei Antragstellung die 15 Jahre in Spanien voll und 12 Jahre in Deutschland, und ich habe 2 Wohnsitze. Wenn ich richtig informiert bin, zieht der spanische Rentenversicherer einige Prozent von der Rente ab, wenn ich in Deutschland wohne und der deutsche Staat, weil ich, wenn ich in Spanien wohne, und dort durch die SP Rente Einkommen habe, 25%, weil ich dann in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig bin. Mir wäre es daher lieber, wenn ich die Renten mit der Angabe meiner jeweiligen Wohnsitze, nur in dem Land beantragen könnte, wo ich die Beiträge eingezahlt habe. Viele Grüße Brigitte Weber
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