Hallo anonymus,
die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente und wird regulär ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, an dem Sie in den Ruhestand gehen. Zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente oder Pension erhalten Sie dann Ihre Riester-Rente, die sich in ihrer Höhe mindestens zusammensetzt aus Ihren Einzahlungen und der Riester-Zulage.
Die Auszahlung ist Teil Ihres Riester-Vertrages und erfolgt automatisch über Ihren Anbieter. Auch der früheste Rentenbeginn sowie die garantierte Mindestauszahlung sind in Ihrem Riester-Vertrag vermerkt.
Eine Teilauszahlung ist möglich, allerdings ist der Betrag der Riester-Teilauszahlung begrenzt. Zu Rentenbeginn können Sie sich einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals auszahlen lassen. Der verbleibende Restbetrag fließt dann ganz normal in die lebenslange Riester-Rente, die monatlich ausgezahlt wird.
Eine Auszahlung des gesamten angesparten Riester-Kapitals ist zwar möglich, aber mit erheblichen Nachteilen verbunden. Weil die Riester-Rente als lebenslange Rente vorgesehen ist, spricht die Gesetzgebung bei einer Gesamtauszahlung von einer sogenannten schädlichen Verwendung. Sie müssen in diesem Fall die komplette staatliche Förderung, die Sie auf Ihre Beiträge erhalten haben, zurückzahlen. Zusätzlich müssen Sie nach der Einmalauszahlung die darin enthalten Erträge versteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung