Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenZunächst haben Sie den ATZ-Vertrag unterschrieben, mit dem Bewusstsein bei Rentenbeginn Rentenabschläge in Kauf zu nehmen. Durch die Rechtsänderung im Juli 2014, AR für besonders langjährig Versicherte mit der Wartezeit von 45 Jahren, kommt man halt ins Überlegen.
Kriterien für die Überlegung sind:
- Wie viele Monate muss ich bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn überbrücken?
- Wie hoch ist das mögliche Arbeitslosengeld? (Es wird aus den tatsächlichen 50% Netto während der ATZ, ohne den Aufstockungsbetrag vom AG zum Netto errechnet.)
- Was passiert mit dem Krankenversicherungsschutz?
- Wie viel Geld benötige ich aus dem Ersparten für die Überbrückungszeit?
- Wie hoch ist die Rente mit Abschlag und ohne Abschlag? (Unterschiedsbetrag?)
- Wie viel Zeit benötige ich mit dem Abschlagsbetrag den während der Überbrückungszeit schon beziehbaren Rentenbetrag + eventuelle Zusatzkosten wieder reinzuholen?
- Spielt eventuell die Besteuerung eine Rolle?
Dies sind viele Überlegungen ,die man für sich beantworten muss.
Deshalb kann die Frage in dem Forum nicht abschließend beantwortet werden.
Ich empfehle Ihnen deshalb sich in einer in Ihrer Nähe befindlichen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
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