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Experten-Antwort

Sperre- ALG1

von Angelika M.30.08.2016 | 11:25
1688 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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100 mal gefragt, da kommt es auf mich auch nicht mehr an. Also , ich habe damals ATZ unterschrieben, freiwillig ohne Angst um Arbeitsplatz. Durch die neue Rente mit 63, fehlen mir noch einige Monate zur Rente ohne Abschlag, mit Abschlag könnte ich schon länger in Rente. Das Arbeitsamt sagte mir, stellen sie ihren Antrag auf ALG 1, es wird aber diese Sperrfrist geben. Was sagen die Experten, soll ich mir die Arbeit sparen , auf 3 Mon. Geld verzichten? Danke allen die noch Lust haben darauf zu antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2016 | 12:06

Zunächst haben Sie den ATZ-Vertrag unterschrieben, mit dem Bewusstsein bei Rentenbeginn Rentenabschläge in Kauf zu nehmen. Durch die Rechtsänderung im Juli 2014, AR für besonders langjährig Versicherte mit der Wartezeit von 45 Jahren, kommt man halt ins Überlegen.

Kriterien für die Überlegung sind:

- Wie viele Monate muss ich bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn überbrücken?

- Wie hoch ist das mögliche Arbeitslosengeld? (Es wird aus den tatsächlichen 50% Netto während der ATZ, ohne den Aufstockungsbetrag vom AG zum Netto errechnet.)

- Was passiert mit dem Krankenversicherungsschutz?

- Wie viel Geld benötige ich aus dem Ersparten für die Überbrückungszeit?

- Wie hoch ist die Rente mit Abschlag und ohne Abschlag? (Unterschiedsbetrag?)

- Wie viel Zeit benötige ich mit dem Abschlagsbetrag den während der Überbrückungszeit schon beziehbaren Rentenbetrag + eventuelle Zusatzkosten wieder reinzuholen?

- Spielt eventuell die Besteuerung eine Rolle?

Dies sind viele Überlegungen ,die man für sich beantworten muss.

Deshalb kann die Frage in dem Forum nicht abschließend beantwortet werden.

Ich empfehle Ihnen deshalb sich in einer in Ihrer Nähe befindlichen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

7 Antworten

Christaam 30.08.2016 | 12:00
Hallo Angelika, ich nehme an, Sie haben die erforderlichen 45 Jahre bereits erfüllt und Ihnen fehlen noch die Monate, um das entsprechende Renteneintrittsalter zu erreichen. Die letzten 2 Jahre Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn zählen nicht zu diesen erforderlichen 45 Jahren. Aus diesen Grund wäre eine Meldung beim Arbeitsamt, wenn Sie sich den Aufwand ersparen wollen, nicht notwendig. Aber haben Sie schon an Ihre Krankenversicherung gedacht? Wenn Sie sich nicht arbeitslos melden, müssen Sie sich, falls keine Familienversicherung möglich ist, freiwillig krankenversichern. Wenn Sie sich arbeitslos melden, sind Sie, soweit ich weiß, trotz Sperrfrist krankenversichert.
Schadeam 30.08.2016 | 11:57
Was soll ein DRV Mitar4beiter Ihnen noch sagen, wenn Sie vom Arbeitsamt schon die Aussage bekommen haben, dass Sie eine Sperrzeit kassieren? Sie wissen doch schon Bescheid!
W*lfgangam 30.08.2016 | 18:32
Hallo Angelika M. in diesem Beitrag finden Sie die notwendigen Informationen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Carloam 31.08.2016 | 11:24
ZITAT "Wenn Sie sich arbeitslos melden, sind Sie, soweit ich weiß, trotz Sperrfrist krankenversichert. " Nein, für die Zeit der Sperrfrist übernimmt das Arbeitsamt nicht die Krankenversicherung, dafür muß man selbst sorgen.
Aydin am 31.08.2016 | 15:10
Zitat von Carlo anzeigen
Aus dem Expertenforum der AOK: Ihr Expertenteam erstellt am: 30.06.2016 Thema: Re: Tragung des Beitrags Während für den ersten Monat einer Sperrzeit ein nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 SGB V geltend gemacht werden kann, sofern kein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung besteht, tritt ab Beginn des 2. Monats bei Anwendung der Sperrzeitregelung Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ein. Für die Dauer der Sperrzeit übernimmt die die Agentur für Arbeit die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam
Carloam 03.09.2016 | 10:22
Die Aussage des Expertenforums der AOK sollte man nicht so absolut stehen lassen und sich bei Bedarf lieber intensiver mit dem Thema und den Auswirkungen befassen. Ob die KV-Beiträge bei einer Sperrzeit von der AA voll von Anfang an übernommen werden oder nicht, hängt u.a. davon ab, ob man pflichtversichertes oder freiwilliges Mitglied in einer GKV bzw.bei einer privaten Versicherung ist. Das wird sehr unterschiedlich behandelt. Man sollte daher seine eigene persönliche Situation zugrunde legen und nicht von allgemeinen Aussagen ausgehen ( ich würde mir auch die beiden genannten Links sehr genau durchlesen und zudem entsprechend googeln.).
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