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Experten-Antwort

Sperre bei Auszahlung des Sterbevierteljahr

von Sandra21.12.2022 | 10:14
1445 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, nach dem Tod meiner Oma habe ich für meinen Opa die Vorschusszahlung über die Post beantragt. Antrag abgelehnt, keine Vorschusszahlung, sowie kein Sterbevierteljahr!! Also ran ans Telefon. DRV konnte mir nicht weiterhelfen und versteht nicht ganz, warum nicht gezahlt wird. Also Renten Service der Post angerufen. Man könne mir nur sagen, dass eine Auszahlung aufgrund einer Sperrung nicht möglich sei und mir die DRV weiterhelfen würde, wenn ich ihnen mitteile, dass die Kennzahl 1 bei meiner Oma hinterlegt ist. Also wieder DRV am Telefon. Kennzahl 1 ??? Keine Ahnung. Sperre bei Pfändung möglich. Liegt aber nicht vor bei meinen Großeltern. Altverträge, die eine Zahlung nicht vorsehen ??? Was weiß denn ich. Baujahr 1932 Eine echte Aussage habe ich nicht erhalten. Soll jetzt den Witwerantrag stellen und vermerken, dass kein Sterbevierteljahr gezahlt wurde. Dann würde die DRV dies anstoßen und zahlen, auch wenn mein Opa ggf keine Witwerente erhält. Welcher Hinterbliebene ohne Enkel bekommt das hin???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

Feli liegt richtig. Folgende Gründe schließen eine Zahlung des sogenannten Sterbevierteljahres aus:

1 = keine Vorschusszahlung an Witwer, da wirksame Erklärung nach § 314 Abs. 1 SGB VI abgegeben

2 = keine Vorschusszahlung, da Berücksichtigung von § 22b Abs. 3 FRG stattfindet

3 = keine Vorschusszahlung, da Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt

4 = keine Vorschusszahlung, da §§ 33 oder 35 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) zur Anwendung kommen

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Feliam 21.12.2022 | 10:19
Vermutlich haben Ihre Großeltern in den 80er Jahren eine Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung abgegeben, dass für sie das "alte" Hinterbliebenenrentenrecht weitergelten soll. Dies führt dazu, dass bei Ihrem Großvater grundsätzlich keine Witwerrente gezahlt werden kann, daher natürlich auch keine Vorschusszahlung. Sollte Ihre Großmutter den überwiegenden Anteil am Haushaltseinkommen erzielt haben, können Sie für Ihren Großvater einen Antrag auf Witwerrente stellen, damit geprüft werden kann, ob er nicht doch einen Anspruch hat.
Sandraam 21.12.2022 | 10:27
Vielen DANK für die schnelle und hilfreiche Rückmeldung. Damit kann ich was anfangen und schauen, ob da mal was gemacht wurde. Vielen DANK!!!
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