Ob die von Ihnen angestrebte Sprachtherapie ins Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung fällt, muss durch die Leistungsabteilung geprüft werden. Bitte teilen Sie im Antrag der Rentenversicherung den Ort der gewünschten Reha-Einrichtung mit. Sie haben grundsätzlich ein Wahl- / Mitspracherecht, welches jedoch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit eingeschränkt werden kann.