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Spritkosten bei Umschulung

von playerdenn2228.11.2019 | 18:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ich habe eine Frage zu Umschulung und spritkostenübernahme. Meine Frau hat eine Umschulung im Juli 2019 angefangen. Bei dem Gespräch mit Beraterin bei Arbeitsagentur wurde ihr gesagt, dass die Sprittkosten ubernommen werden, mit 20Cent pro Km. War auch der Grund warum sie eine Umschulung im Juli2019 angetretten ist in einem weit entferntem Ort (45km). Nächste Möglichkeit wäre März2020 mit 25km entfernung. Aufgrund der Sprittkostenübernahme hat meine frau sich für die schnellere Variante entschieden auch wenn der Fahrweg länger ist. Kurz vor Umschulungantritt, bekammen wir einen Brief von der AA, in dem es uns mitgeteilt wurden, dass die Sprittkosten in höhe von 20cent/km übernehmen werden, jedoch nur bis 130€ Monat. TOLL!!! Bei 90km am Tag und 23 Schultage sind es 2070km im Monat. Und somit 206€ Spritkosten und 108€uro abnutzung (Fahrzeug). Hab mich damit aber abgefunden, was kann man den gegen diese Gesetzte machen? Nichts! Heute hat mir ein Praktikant (Umschüler) in meiner Firma erzählt, dass er 588€ Spritgeld monatlich bekommt. Die anderen 3 Praktikanten haben auch alle über 130€ variabel von der Entfernung. HAbe sogar ein Bild der Abrechnung gesehen. Jetzt stehe ich auf dem Schlauch und verstehe garnichts mehr. Kann mir bitte jemand erklären was da los ist?? Vielen Dank.

4 Antworten

Trägeram 28.11.2019 | 19:21
Wer ist denn der Träger der Umschulung?
playerdenn22am 28.11.2019 | 19:33
Wer es zahlt? Wurde über Arbeitsagentur gemacht. Geld kommt auch von Arbeitsagentur.
Trägeram 28.11.2019 | 19:35
Dann sollten Sie am besten auch dort nachfragen. Oder soll die DRV jetzt die Kosten tragen?
Siehe hieram 28.11.2019 | 22:04
Ist aber richtig. Siehe § 63 SGB III Fahrkosten Bundesreisekostengesetz (BRKG) § 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung Bundesreisekostengesetz (BRKG) § 5 Wegstreckenentschädigung Da Ihre Frau mit dem Auto fährt, erhält sie maximal 130 EUR/Monat. Vergleichsweise können Sie ja mal rausfinden, was die Strecke mit ÖPNV kosten würde (niedrigste Beförderungsklasse). Daraus können sich auch durchaus höhere Erstattungsbeträge ergeben, da ÖPNV nicht regelmäßig günstiger ist als PKW. Wenn Sie diese dann aber nicht benutzen... :-( Entsprechend können Sie auch die Praktikanten nicht so pauschal in den Vergleich mit einbeziehen, denn dann müsste es schon die identische Strecke und ebenfalls PKW-Fahrt sein. Zumal die Kostenerstattung für ÖPNV auch noch hochgestuft werden kann, wenn die Fahrtdauer gewisse Grenzen überschreitet. Tatsächlich hat aber die DRV nichts mit den Abrechnungsmodalitäten der Agentur für Arbeit zu tun und Sie müssen sich also an Ihren Sachbearbeiter dort wenden. Viel Erfolg!
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