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Staatssicherheit

von Anton31.05.2010 | 16:21
1177 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wie berechnet sich die Rente der ehemals hauptamtlich beim Ministerium für Staatsicherheit Beschäftigten? Bis zu welcher Höhe werden die Arbeitsverdienste rentenwirksam? Für welche Mitarbeiter erfolgte eine Kürzung und in welcher Höhe?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

... weil sie inhaltlich keine Hilfe waren, unser Forum übersichtlich bleiben soll und weil aus den Antworten unnötige politische Diskussionen entstehen würden. Für die gibt es entsprechende Blogs.

Gruß

Ihre Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

In der DDR gab es neben der Sozialversicherung eine große Anzahl von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (z. B. NVA, Vopo, Zoll, MfS usw.). Diese werden nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) berechnet. Es führt in diesem Forum zu weit näher darauf einzugehen. Erfragen Sie speziell Ihren Wunsch bei Ihrem zuständigen Rv-Träger.

5 Antworten

IMam 31.05.2010 | 16:33
Das geht Sie garnichts an!
Sozialistenrechtleram 31.05.2010 | 17:00
Hallo, das müssten sie Margot Honecker fragen. Ich rate Ihnen aber, keinerlei Unterlagen offen u legen, keine Fragen zu beantworten und gegenüber Gutachtern mißtrauisch zu sein...
Auch IMam 31.05.2010 | 16:41
Die bekommen nichts. Die müssen noch etwas mitbringen !
V - Manam 31.05.2010 | 16:45
MAD - Mitarbeiter bekämen von der DDR auch keine Rente. ODER ?
Gelöschter?am 31.05.2010 | 18:00
Hallo! Warum wurden denn die drei Beiträge gelöscht, die als Antworten sichtbar waren?
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