Wie die Chancen stehen kann Ihnen hier wohl niemand beantworten.
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Wie die Chancen stehen kann Ihnen hier wohl niemand beantworten.
Ist wohl nix mit Urlaub auf kosten der Beitragszahler.das ist ja wohl ein Scherz. Auf siolch unqualifizierte Sprüche kann ich verzichten.
Bei stationärer Genehmigung muss außerdem noch ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt werden. Es muss geprüft werden, in welchen Zeiten ein Betreuungsaufwand entsteht. Erst dann kann darüber entschieden werden ob eine Mitnahme des Kindes in die Klinik möglich ist. So einfach ist es nämlich nichtHallo, ich habe eine Stationäre Reha beantragt. Da ich ein 8 jähriges Kind habe wollte ich es mitnehmen. Nun kam der Bescheid für eine Ambulante Reha. Aber ich habe das Problem das ich dadurch noch zusätzlich Stress ausgesetzt werde. Ich habe gleich Wiederspruch eingelegt. Wie stehen meine Chancen den durchzubekommen?Begründen Sie Ihren Widerspruch auf alle Fälle damit, dass Sie bei einer amulanten Reha Probleme("Stress") bei der Unterbringung Ihres Kindes hätten. Wie Ihre Chancen stehen kann Ihnen hier tatsächlich niemand sagen, die ganzen unqualifizierten "Reha ist kein Urlaub"-Beiträge sollten Sie ignorieren ;-)
So ist es. Es muss geprüft werden, in welchen Zeiten die Betreuung des Kindes während einer Rehabilitation nicht gesichert ist. Schulzeiten, Kinderhort Zeiten, Arbeitszeiten der evtl. im Haushalt vorhandenen Mutter. Das wird dann verglichen und die fehlenden Betreuungszeiten festgestellt. Danach wird abgewogen was billiger ist, entweder eine Haushaltshilfe die auf das Kind aufpasst, sagen wir mal vom Schulende bis Ankunft der Mutter. Sollte die Haushaltshilfe teurer sein als die Mitnahme des Kindes, dann kann dieses als Begleitkind mitgenommen werden. Sollte ich falsch liegen, verbessert mich bitte. Desweiteren müsste noch geprüft werden, ob die Mitnahme dem Reha-Erfolg "schaden" würde.wieso Haushaltshilfe bei stationärer REHA? Die Mutter ist doch dabei und Schulbesuch ist auch am Reha-Ort möglich.Der Antrag heißt einfach so. Die Kostenübernahme muss beantragt, geprüft und genehmigt werden, und dafür gibt es den Vordruck "Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten", Nr. G581. Darauf gibt es dann Auswahlmöglichkeiten, wie die Betreuung sichergestellt werden soll, u. a. z. B. durch eine Haushaltshilfe oder auch durch die Mitnahme des Kindes in die Einrichtung. Der Antrag muss vor Antritt der Maßnahme gestellt werden - rechtzeitig wäre gut, um ausreichend Zeit zur Prüfung zu haben!
Sind Sie der Bruder von Schäuble oder gar von unserer senilen Birne?Hallo, ich habe eine Stationäre Reha beantragt. Da ich ein 8 jähriges Kind habe wollte ich es mitnehmen. Nun kam der Bescheid für eine Ambulante Reha. Aber ich habe das Problem das ich dadurch noch zusätzlich Stress ausgesetzt werde. Ich habe gleich Wiederspruch eingelegt. Wie stehen meine Chancen den durchzubekommen?Ist wohl nix mit Urlaub auf kosten der Beitragszahler.
Dachte ich Mir dass die senile Birne zu euch gehört.Ist wohl nix mit Urlaub auf kosten der Beitragszahler.Sind Sie der Bruder von Schäuble oder gar von unserer senilen Birne?
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