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Experten-Antwort

Start der Fristen für Bearbeitung Reha-Antrag

von Thomas31.05.2018 | 18:46
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9 Antworten

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Hallo, Meine Frau hat am 07. Mai einen Antrag auf medizinische Reha persönlich bei der DRV eingereicht. Der Eingang aller erforderlichen Unterlagen inkl. AUD-Beleg der GKV, Ärztlichen Befundbericht sowie diversen Arztberichten der behandelnden Ärzte wurde per Eingangsstempel und Unterschrift durch die DRV bestätigt. Heute, 31. Mai, bekommt meine Frau von der DRV Bund ein Schreiben, datiert mit 24. Mai, der den Eingang des Reha-Antrags bestätigt. Der Inhalt: Man bemüht sich um eine schnelle Bearbeitung, aber die Bearbeitung nimmt jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch. Frage: Welches Datum, 07. Mai oder 24. Mai, gilt als Eingangsdatum des Reha-Antrags bei der DRV (§ 14 SGB IX) als Start für die einzuhaltenden Fristen? MfG Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

maßgebend ist die Abgabe des Antrags beim RV-Träger, also der 07.05.2018. Das Datum des Schreibens, mit dem der Antragseingang bestätigt wird, ist für die Fristen ohne Bedeutung. Nachdem die 14-Tagesfrist des § 14 SGB IX ja bereits abgelaufen ist, hat Ihr RV-Träger höchstwahrscheinlich die eigene Zuständigkeit festgestellt und möchte Sie nun mit dem Schreiben vom 24.05. einfach informieren, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, Sie aber sicher sein können, dass der Antrag auch beim zuständigen Sachbearbeiter eingegangen ist.

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8 Antworten

Fastrentneram 31.05.2018 | 18:50
Der Antragseingang am 07.05.!
W*lfgangam 31.05.2018 | 20:42
Hallo Thomas, es ist nicht ungwöhnlich, dass in einem Bestätigungsschreiben zu Antragseingängen (jeder Art) bei der Hauptverwaltung das dortige Posteingangsdatum bestätigt wird, statt der rechtsverbindlichen/ersten wirksam Antragstellung/kann bereits die Terminvereinbarung sein. Eine 'Unsitte', die ich seit Jahren bemerke - und im Rahmen der Fristenregelungen nicht haltbar ist!!! Aber, dazu gibt es ja das dokumentierte/richtige Antragsdatum ...falls es auf den Punkt genau darauf ankommt :-) Ihr Antrag/der Ihrer Frau ist wirksam am 07.05.2018 gestellt worden - wo er dann mal zur weiteren Bearbeitung eingegangen ist, ist unbedeutend. Gruß w.
BDLam 09.07.2018 | 19:17
Hallo Thomas, was ist denn aus dem Antrag deiner Frau geworden? Heute ist der 9.7.2018. Wann hat Sie ihren positiven oder negativen (hoffe nicht) Bescheid erhalten?
Thomasam 09.07.2018 | 19:27
Hallo, morgen ist der 10. July 2018 und übermorgen der 11.07.2018 . Was willst du von meiner Frau? Mach doch einen neuen Tread auf. Und im übrigen hast du doch meine Email-Adresse. Grüße
Angelaam 09.07.2018 | 19:48
Zitat von W*lfgang anzeigen
Frage: Welches Datum, 07. Mai oder 24. Mai, gilt als Eingangsdatum des Reha-Antrags bei der DRV (§ 14 SGB IX) als Start für die einzuhaltenden Fristen?
Hallo Thomas, es ist nicht ungwöhnlich, dass in einem Bestätigungsschreiben zu Antragseingängen (jeder Art) bei der Hauptverwaltung das dortige Posteingangsdatum bestätigt wird, statt der rechtsverbindlichen/ersten wirksam Antragstellung/kann bereits die Terminvereinbarung sein. Eine 'Unsitte', die ich seit Jahren bemerke - und im Rahmen der Fristenregelungen nicht haltbar ist!!! Aber, dazu gibt es ja das dokumentierte/richtige Antragsdatum ...falls es auf den Punkt genau darauf ankommt :-) Ihr Antrag/der Ihrer Frau ist wirksam am 07.05.2018 gestellt worden - wo er dann mal zur weiteren Bearbeitung eingegangen ist, ist unbedeutend. Gruß w.
Mensch Wolfgang, lies dir mal die Expertenantwort durch. Dann stellst du vielleicht fest, daß du schon wieder viel zu früh rumgemeckert hast.
KSCam 09.07.2018 | 20:12
Ich sehe keinen Grund für irgendeine Aufregung. Der Antrag wurde am 07.05 bei der DRV (wohl irgendeine Beratungsstelle) abgegeben und abgestempelt. Von dor wurde es zum Bund nach Berlin geschickt. Je nach Postgeschwindigkeit kam er frühestens am 09.05, vielleicht aber auch erst am 11.05. oder gar am 14.05. bei der Poststelle der DRV Bund in Berlin an. Bei der Größe dieser Behörde wäre es überhaupt kein Wunder wenn dieser Antrag erst irgendwann in Zeit zwischen dem 14.05. und dem 18.05 auf dem Schreibtisch des zuständigen Sachbearbeiters gelandet ist. Und wenn dieser - weil er ja auch anderes zu tun hat (oder kurz krank war oder 1-2 Tage frei hatte- den Eingang erst am 24.05. bestätigt hat, wäre alles noch ein "ganz normaler Verwaltungsvorgang". W*lfgang hätte nur dann Recht mit der Kritik, wenn im Schreiben stünde "Ihr Antrag vom 24.05. ist eingegangen". Steht nur drin "Ihr Antrag ist eingegangen" wäre der 24.05 nur das Datum der ersten Bearbeitung und sagt gar nichts aus wann der Antrag rechtswirksam gestellt wurde. Schaut euch bitte mal die Größe der DRV Bund und die Post- und Arbeitsmengen an, dann wundert ihr euch über nichts mehr. Solche Gesetzesformulierungen, dass bestimmte Vorgänge innerhalb einer bestimmten Zahl von Tagen zu entscheiden sind, sind oftmals in der Realität einer großen Verwaltung nicht oder kaum zu halten........Politik die schnellere Bearbeitung fordert müsste halt auch dafür sorgen dass Behörden entsprechend aufgestellt sind (Vergleiche mit dem Flücjtlingsamt kommen mir nur rein zufällig in den Sinn).
Angelaam 10.07.2018 | 01:57
Mensch Wolfgang, lies dir mal die Expertenantwort durch.
...lesen Sie sich einfach meine Antwort noch mal _genau_ durch, dann sind Sie mit allen Folgebeiträgen auf Linie ;-) Gruß w.
Lies du dir mal besser die Antwort von KSC durch. Aus dieser Nummer kommst du nicht mehr raus, finde dich damit ab, du offenbar beruflich unterbelasteter Möchtegern-Experte....
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