Hallo Elisabeth,
wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Eintritt der Altersrente gezahlt,
wird diese mindestens in der Höhe der zuvor gezahlten Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter geleistet. ( Besitzschutz )
Fragen hinsichtlich der " Opferrente" können leider nicht beantwortet werden.