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Experten-Antwort

stationäre reha

von hannah12.01.2023 | 19:59
173 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo ans team, mein erwachsenes kind (26) ist seit früher kindheit hochsensibel und hat mehrfache allergien und ist dadurch in schule / studium und berufstätigkeit immer wieder an eigene gesundheitliche grenzen gestoßen. letztes jahr kam dann noch eine schilddrüsenerkrankung hinzu und dieses jahr kamen ohne voranzeichen und organische gründe zu krampfanfällen. ich hätte gerne informationen, wie und ob eine stationäre reha beantragt werden kann. vielen dank mit freundlichem gruß hannah

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2023 | 09:20

Hallo hannah,

unter nachfolgendem Link finden Sie alle gegebenenfalls notwendigen Formulare für eine medizinische Rehabilitation:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Med_Rehabilitation.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Erklärbäram 12.01.2023 | 20:46
Wenn Sie nicht rechtliche Vertreterin sind, muss sich das "Kind" selbst darum kümmern. Mit dem Arzt (ggf Neurologe vorhanden) eine Reha beantragen. Wenn DRV nicht zuständig, dann ggf Krankenkasse. Bei DRV wäre es Antrag G0100, wenn ich das richtig erinnere.
Fliederam 13.01.2023 | 07:54
Der Antrag auf eine medizinische Rehabilitation stationär kann online gestellt werden: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=… Alternativ finden Sie hier die Antragsvordrucke zum Download: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Zunächst sind die Formulare G0100, G0110, G0115 und G0120 erforderlich. Medizinische Unterlagen müssen nicht mit eingereicht werden, der Prozess kann aber beschleunigt werden, wenn man dies direkt tut. Den Befundbericht S0051 und das ABrechnungsformular S0050 vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen und ab mit in die Post. Wie bereits erwähnt, muss Ihr Kind den Antrag selbst stellen, solange keine entsprechende Vollmacht o.ä. vorliegt. Wenn die DRV feststellt, dass sie nicht zuständig ist, wird der Antrag an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet.
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