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Experten-Antwort

Statusfeststellungsverfahren wirklich nötig?

von K. Chlad12.10.2016 | 22:11
1465 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin seit kurzem selbstständige Dozentin und arbeite auf Honorarbasis freiberuflich für einen Auftraggeber. Ich habe den Antrag V0020 ausgefüllt und alles angekreuzt, auch welche Art von Beitragssatz ich zahlen möchte. Nun schrieb mir die RV, mein Status wäre angeblich nicht geklärt, also ob ich selbstständig oder beschäftigt bin, weil ich bei irgendeiner Frage bei V0020 angekreuzt hätte, dass ich Weisungen zur Ausführung meiner Tätigkeit bekomme. Ich soll nun das Statusfeststellungsverfahren einleiten. Ist dies wirklich nötig? Ich bin definitiv Freiberuflerin/selbstständig, habe einen Honorarvertrag und bin in keinem Angestellten-Verhältnis. Die Frage, ob ich Weisungen von Seiten des Auftraggebers bekomme, habe ich eventuell falsch verstanden oder interpretiert. Muss ich allein deswegen dieses Verfahren einleiten? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Ich möchte endlich meine Rentenbeiträge zahlen und nicht noch etliche Formulare hin- und herschicken. Viele Grüße K. Chlad

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2016 | 11:04

Guten Tag Frau „K. Chlad“!

1999 wurde mit dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit die Vorschrift des § 7a Sozialgesetzbuch IV eingefügt, um Zweifelsfällen Rechtssicherheit darüber zu schaffen, ob Personen selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Ziel ist es auch eine „Scheinselbständigkeit“ zu verhindern.

Wie Sie schreiben, haben Sie im Antrag angegeben für nur einen Auftraggeber nach dessen Weisungen zu arbeiten. Wahrscheinlich beschäftigen Sie auch keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und treten nicht unternehmerisch am Markt auf.

Bei Vorliegen von mindestens zwei der vier Kriterien besteht eine widerlegbare Vermutung für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses. Es ist sodann Sache des Betreffenden nachzuweisen, dass im konkreten Fall gleichwohl eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Der Nachweis kann durch sämtliche Tatsachen erfolgen, die die Selbständigkeit belegen.

Also sprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 12.10.2016 | 22:30
Hallo K. Chlad, vielleicht reicht schon ein Anruf bei dem Sachbearbeiter, der Sie zur Statusfeststellung aufgefordert hat. Ein Kurz-Vermerk und die Sache ist erledigt ... Was soll der denn fern Ihrer Berufsstätte/Ihrer Tätigkeit entscheiden, wenn Ihre Aussagen auf dem Papier 'widersprüchlich' sind?! ...und deswegen um weitere Angaben im Rahmen der Statusfeststellung bittet. Gruß w. PS: Nebenbei, der Statusfeststellungs-Vordruck überfordert nicht mal 4.Klässler ;-)
Klugpuperam 12.10.2016 | 23:19
Hallo K. Chlad, über vielen Verträgen steht "Honorarvertrag" doch was sich aus dem Vertrag ergibt bzw. wie er gelebt wird, ist ein Angestelltenverhältnis. Lehrende und Übungsleitende sind sehr oft hiervon betroffen. Sie mögen es vielleicht anders empfinden und vielleicht ist das Verfahren in Ihrem Fall sogar dem Grunde nach überflüssig, aber insgesamt werden zu wenig Statusfeststellungsverfahren rechtzeitig eingeleitet.
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