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Experten-Antwort

Steht mir eine Väterrente zu?

von Ernst12.03.2015 | 09:38
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, habe von meinem Nachbarn erfahren, dass er jetzt die Mütterrente/Väterrente bekommt. Steht die mir auch zu? Ich bin 1933 geboren und beziehe seit 1993 meine Rente. Meine Frau ist 2002 verstorben, eine Rente hat sie nicht bekommen. Die Kinderzeiten (3 Kinder) sind bisher noch nicht berücksichtigt, weder bei meiner Frau, noch bei mir. Die Kinder hat überwiegend meine Frau erzogen. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ernst,

den Beiträgen von „senf dazu“ und „Kai-Uwe“ kann ich nur zustimmen. Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

14 Antworten

senf-dazuam 12.03.2015 | 09:48
Die Kindererziehungszeiten, aus denen sich die "Mütterrente" ableitet, werden der Person zugeordnet, welche die Kinder überwiegend erzieht. Rückwirkend lässt sich diese Zuordnung nicht ändern. Somit hätte Ihre Frau eine "Mütterrente" beziehen können, da durch die drei Kinder die Wartezeit erfüllt ist. Für Sie ist die "Väterrente" jedoch nicht möglich. Evtl. haben Sie nun einen Anspruch auf Witwerrente, dies müssten Sie einmal bei einer Beratungsstelle der DRV erfragen. Oder weiß jemand mehr dazu, ob eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird, wenn der Rentenanspruch der verstorbenen Person erst weit nach dem Tod entsteht?
Kai-Uweam 12.03.2015 | 09:54
Grad erst vor zwei Wochen einen solchen Fall zum Abschluss gebracht. Ernst, ich bitte Sie, mit der örtlichen Beratungsstelle einen Termin zur Aufnahme eines Rentenantrages (Witwerrente) zu vereinbaren. Durch die Anerkennung von drei Kindern im Versicherungskonto Ihrer verstorbenen Frau kann Ihnen dadurch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anrechnungsvorschriften eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden.
Ernstam 12.03.2015 | 10:23
Danke für die schnellen, hilfreichen Antworten. Das werde ich tun.
W*lfgangam 12.03.2015 | 18:55
Ergänzend: denn ein kleines ABER Dass zwangsläufig die KEZ/BÜZ nur der Verstorbenen zustehen würden - obwohl noch keine Zuordnung dazu vorgenommen worden ist - sehe ich anders. Gerade wegen der fehlenden Zuordnung könnte noch eine Anrechnung/Zuordnung bei Ernst erfolgen. Sofern die Rente von Ernst schon über knapp 900 EUR liegen sollte, bleibt von einer Witwerrente NULL Auszahlung übrig. Insofern sollte vorrangig die Anrechnung der Kinder beim ihm geprüft werden, bevor überflüssigerweise in die Witwerrente 'investiert' wird - dann ist der Drops gelutscht. Natürlich müsste Ernst irgendwie glaubhaft machen können, dass der überwiegende Anteil der Erziehung bei Ihm gelegen hat, und hat mit seiner ggf. beruflichen Auslastung erstmal nichts zu tun – „Frau lag den ganzen Tag faul in der Matte, Kinder waren sich selbst überlassen„ (seinen diesbezüglichen negativen Hinweis lese ich mal als Unkenntnis der Materie ;-)) http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 13.03.2015 | 16:27
Über Trobs will ich nichts schreiben, dazu ist mir das Thema viel zu ernst. Freue mich, geboren 1933, dass Ihre Witwenrente nachträglich aufgebessert wird. Drei Ent geltpunkte für drei Geburten sind ja jetzt betrags mäßig schon berücksichtigt. Nun kommen nachträglich noch 3 Entgelt- punkte hinzu, in Werst 28,61 x 3 85.83 je nachdem , werden bei der Witwenrente 60% der ursprünglichen Rente der leider ver- storbenen berücksichtigt sind es nur 51,50 monatlich Brutto mehr. Ergibt sich beim eigenen Einkommen eine An- rechnungspflicht mit 40% fällt die Mütterrente noch geringer aus, so ist halt die Härte dieses Gesetzes. Als verständliche Erklärung, ist das eigene Ein- kommen abzüglich Kürzungsbetrag jetzt schon höher als der anrechnungsfreie Betrag( 28,61x 26,4fach) 755,30 monatlich ermässigt sich der neu errechnete Betrag von 51,50 nochmals um 40% -Euro = 20,60 die Witwer- rente , dann der Bruttogewinn (51,50- 20,60) nur noch 30,90 Euro, viel Lärm um nichts könnte man sagen. MfG.
Konrad Schießlam 13.03.2015 | 17:24
Entschuldigung, habe übersehen, es gab für Ihre Frau keine Rente. Der Text über Anrechnung von 40% gilt also sinngemäß für nachträglich 6 EP. a/28,61 Euro 171,66 bei 60% nachträglicher Witwen- rente ergeben sich 102,60, bei nur 55% 94,41. Hiervon kann es eine Kürzung geben bei mehr als 755,30 anrechnungsfreien Betrag des eigenen Rentenbezuges . MfG.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 13.03.2015 | 16:28
Über Trobs will ich nichts schreiben, dazu ist mir das Thema viel zu ernst. Freue mich, geboren 1933, dass Ihre Witwenrente nachträglich aufgebessert wird. Drei Ent geltpunkte für drei Geburten sind ja jetzt betrags mäßig schon berücksichtigt. Nun kommen nachträglich noch 3 Entgelt- punkte hinzu, in Werst 28,61 x 3 85.83 je nachdem , werden bei der Witwenrente 60% der ursprünglichen Rente der leider ver- storbenen berücksichtigt sind es nur 51,50 monatlich Brutto mehr. Ergibt sich beim eigenen Einkommen eine An- rechnungspflicht mit 40% fällt die Mütterrente noch geringer aus, so ist halt die Härte dieses Gesetzes. Als verständliche Erklärung, ist das eigene Ein- kommen abzüglich Kürzungsbetrag jetzt schon höher als der anrechnungsfreie Betrag( 28,61x 26,4fach) 755,30 monatlich ermässigt sich der neu errechnete Betrag von 51,50 nochmals um 40% -Euro = 20,60 die Witwer- rente , dann der Bruttogewinn (51,50- 20,60) nur noch 30,90 Euro, viel Lärm um nichts könnte man sagen. MfG.
W*lfgangam 13.03.2015 | 17:25
S.K, ...eine Witwerrente läuft doch noch gar nicht! Hier geht es nur im die Möglichkeit, eine solche zu erhalten - mit den oben beschriebenen Alternativen. Sie sollten sich den ganzen Beitrag durchlesen/vielleicht besser vorlesen/erklären lassen. Gruß w. PS ...was sind Trobs? Tatriege Rentner ohne besondere Sinneswahrnehmungen? ;-)
Schießl Konradam 13.03.2015 | 18:35
Freue mich, geboren 1933, dass Ihre Witwenrente nachträglich aufgebessert wird.
S.K, ...eine Witwerrente läuft doch noch gar nicht! Hier geht es nur im die Möglichkeit, eine solche zu erhalten - mit den oben beschriebenen Alternativen. Sie sollten sich den ganzen Beitrag durchlesen/vielleicht besser vorlesen/erklären lassen. Gruß w. PS ...was sind Trobs? Tatriege Rentner ohne besondere Sinneswahrnehmungen? ;-)
Eintrag der Berichtigung um 17:24 kam früher als 17: 25 Herr Drops-nicht Drobs- Schreiber mit Beamten Sinneswahrnehmungen?;-
GroKoam 14.03.2015 | 06:05
S.K, ...eine Witwerrente läuft doch noch gar nicht! Hier geht es nur im die Möglichkeit, eine solche zu erhalten - mit den oben beschriebenen Alternativen. Sie sollten sich den ganzen Beitrag durchlesen/vielleicht besser vorlesen/erklären lassen. Gruß w. PS ...was sind Trobs? Tatriege Rentner ohne besondere Sinneswahrnehmungen? ;-)
Eintrag der Berichtigung um 17:24 kam früher als 17: 25 Herr Drops-nicht Drobs- Schreiber mit Beamten Sinneswahrnehmungen?;-
Na Konny wieder mal ein Weißbier zuviel?
Gackiam 14.03.2015 | 11:29
S.K, ...eine Witwerrente läuft doch noch gar nicht! Hier geht es nur im die Möglichkeit, eine solche zu erhalten - mit den oben beschriebenen Alternativen. Sie sollten sich den ganzen Beitrag durchlesen/vielleicht besser vorlesen/erklären lassen. Gruß w. PS ...was sind Trobs? Tatriege Rentner ohne besondere Sinneswahrnehmungen? ;-)
Eintrag der Berichtigung um 17:24 kam früher als 17: 25 Herr Drops-nicht Drobs- Schreiber mit Beamten Sinneswahrnehmungen?;-
Drops, Hops, Plops, Spotz, Kotz Kotz Kotz Kotz Kotz...... Was für ein Quatsch.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 14.03.2015 | 12:36
Es geht doch gar nicht um das fabulieren wer die Kinder erzogen hat, vielmehr um die Mütter- rente für die Verstorbene. Die Ehefrau hatte also nie Rente, da 5 Jahre ( Entgeltpunkte) nicht vorhanden war. Dies hat sich geändert. es entstanden nunmehr für 3 Geburten 6 EP., davon profitiert der Ehemann nachträglich als Empfänger einer Witwenrente, das Wort Väterrente ist irreführend. MfG.
W*lfgangam 14.03.2015 | 14:15
...wir sind nicht mehr im blauweißen Wahlkampf und aus Ihre Sicht: (X) ich weiß was Mütterrente ist (X) habe keine Ahnung von Väterrente (X) kenne nicht mal die Grundzüge der Neuregelung - und deren Auswirkungen. (X) habe die diesbezüglichen 'Anmerkungen' der letzten 12 Monate nicht gelesen. > Es geht doch gar nicht um das fabulieren wer die Kinder erzogen hat, vielmehr um die Mütter-rente für die Verstorbene. In der Sache geht es um mehr! Gruß w.
Rentenzombieam 15.03.2015 | 11:47
Will haben, sofort!
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