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Sterbefall vor Rentenantritt

von Ilsi22.11.2007 | 21:35
4837 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich vermute, dass die Frage hier bereits abgehandelt wurde, habe das leider nicht finden können. Wie verhält es sich, wenn der eine Ehepartner kurz vor Rentenbeginn verstirbt. Es wurde nun noch keine Rente an ihn gezahlt. Wie ist das nun mit der Witwenrente? Ilsi

12 Antworten

KSCam 22.11.2007 | 22:47
... dann ist das grundsätzlich kein Problem, genausowenig wie wenn er kurz nach der Bewilligung sterben würde oder schon in jungen Jahren. Vereinfacht gesagt wird die Witwenrente aus der Rente errechnet, die der Verstorbene bekommen hätte, wenn er statt zu sterben erwerbsgemindert geworden wäre. Aber alles Wissenswerte zur Witwenrente zu erklären würde den Rahmen des Forums m.E. sprengen - da empfehle ich den Gang zu einer Beratungsstelle.
Mark Mustermannam 22.11.2007 | 23:01
Eine Broschüre enthält viele Infos: http://www.deutsche-rentenversicherung.de Dort unter "Formulare u. Publikationen", weiter: "Info Broschüren", witer "Rente", dort der Titel "Renten an Hinterbliebene sichern die Existenz".
Michael1971am 23.11.2007 | 08:09
Die Versichertenrente steht bei Tod vor Rentenbeginn nicht zu. Die Witwenrente wird daher gleich ab Todestag geleistet. Für den Teilmonat ab Tod und die folgenden drei Monate (=Sterbevierteljahr) steht dabei die Witwenrente mit 100 Prozent eines Vollrentenanspruches zu. Bei dieser Konstellation kann allerdings der Postrentendienst keinen Vorschuß auf das Sterbevierteljahr leisten. Sollten Sie zur Deckung der Bestattungskosten dringend das Geld benötigen, ist der Antrag auf Vorschuß direkt beim RV-Träger zu stellen.
Ilsiam 23.11.2007 | 08:54
100%iger Vollrentenanspruch... Das würde dann bedeuten, der hinterbliebene Ehegatte bekommt für das Sterbevieteljahr die volle Rente des Verstorbenen, die dann bei der Berechnung bzw. monatlichen Auszahlung der Witwer/er-Rente gegengerechnet wird. Zumindest wäre das für manche Hinterbliebene eine Notfalllösung, wenn keine Lebens- oder Sterbeversicherung vorliegt.... Ilsi
bekissam 23.11.2007 | 09:13
Ist das Versicherungskonto vollständig und werden auch sämtliche Unterlagen und Urkunden sofort vollständig vorgelegt, ist die Rentenberechnung innerhalb weniger Tage erfolgt. Einer vorherigen Vorschußgewährung bedarf es dann nicht. Ist der Rentenanspruch fraglich, kann auch kein Vorschuß gewährt werden.
Michael1971am 23.11.2007 | 09:27
Hallo bekiss, oft liegt die verzögerte Hinterbliebenenrentengewährung ohne Vorrentenbzug nicht an fehlenden rentenrechtlichen Zeiten, sondern an fehlenden Unterlagen zur Einkommensanrechnung. Da ist eine Vorschußgewährung jederzeit möglich und unproblematisch, da sich whd. des StvJ anzurechnendes Einkommen nicht auf die Rentenhöhe auswirkt.
bekissam 23.11.2007 | 09:45
Wenn die Unterlagen vollständig (davon schrieb ich) sind und auch zur Einkommensanrechnung mit dem Antrag vorgelegt werden, erübrigt sich ein Vorschuß. Ich habe in den letzten Jahren noch keinen Vorschußbescheid wegen fehlender Nachweise zur Einkommensanrechnung gesehen oder veranlaßt. Letztlich gibt es Mail, Fax und Telefon.
Michael1971am 23.11.2007 | 09:48
Ich gebe zu, oft kommt das nicht vor (bei mir so alle ein bis zwei Jahre mal). Aber es gibt immer mal wieder Fälle, in denen der Hinterbliebene das Geld gleich und nicht erst in zwei Wochen braucht. Ich mach da auch keinen Vorschußbescheid sondern veranlasse einfach die Auszahlung. Was Mail und Telefon angeht. Offenen Mail-Anschluss gibt´s hier für die komplette Sachbearbeitung einschließlich Prüfebene gar nicht. Telefon ist nur für das eigene Bundesland freigeschalten. Da müssen Sie für ein Telefonat mit den oftmals zentralen Abrechnungsstellen großer Firmen in einem anderen Bundesland die hauseigene Telefonzentrale hier bemühen. Steinzeit eben:-)
paulaam 23.11.2007 | 13:38
Ich weiß es tut nix zur Sache, aber wo arbeiten Sie denn? Ist für mich interessant zu lesen, wie an anderen Standorten gearbeitet wird. Sie tun mir ein wenig leid, aber ich weiß dafür das deutschlandweite Telefon wieder zu schätzen:-)
Michael1971am 26.11.2007 | 08:01
Hallo, ich arbeite bei einem der bayerischen Träger und wie heißt es so schön, in Bayern gehen die Uhren anders:-)
Ilsiam 26.11.2007 | 09:54
Ich habe nun im Lexikon nachgesehen und festgestellt, dass sich das Sterbevierteljahr anders darstellt. Liege ich nun richtig mit meiner Erkenntnis, dass in den 3 Monaten nach dem Todesfall eine 100%ige Zahlung der Rente des Verstorbenen erfolgt, was auch im Nachgang nicht mit den weiteren Witwenrentenzahlungen verrechnet wird? Ilsi
Ilsiam 26.11.2007 | 13:06
Da bin ich aber beruhigt, dass ich mich hierbei nicht getäuscht hab, wo ích schon bei der Berechnung der Witwenrente anhand des Lexikons...also mit diesem Entgeltfaktor nicht klargekommen bin. Ich meine wegen des Freibetrages.... Das muss doch eine Formel geben... Für jedes Zahlenmaterial gibt es eine solche... Ilsi
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