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Sterbevierteljahr

von sabine18.01.2009 | 11:37
1886 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Mann ist mit 52 Jahren verstorben. Ich habe jetzt die Witwenrente beantragt. Wie ist das mit dem Sterbevierteljahr ? Wird dies nur bezahlt, wenn der verstorbene schon vorher Rentner war ?

4 Antworten

Schiko.am 18.01.2009 | 12:34
Nein , auch Ihnen stehen die 3 Monate zu. MfG.
Schadeam 18.01.2009 | 12:38
kommt darauf an, was Sie meinen. Auch Sie bekommen die ersten 3 Monate die volle Rente und dann erst je nach Heiratsdatum die 60 oder 55 % Witwenrente. Allerdings wird das erst mit dem Rentenbescheid "ausgezahlt", Wäre der Verstorbene bereits Rentner gewesen, wären die 3 Monate als Vorschuß sofort vom Postrentendienst ausgezahlt worden.
Renten Service der Deutschen Post AGam 19.01.2009 | 20:37
"Postrentendienst"? Der nennt sich "Renten Service der Deutschen Post AG". www.rentenservice.com
-_-am 19.01.2009 | 20:49
Wurde vorher keine Versichertenrente gezahlt, kann der Renten Service auch keinen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente zahlen. Der "Sterbeüberbrückungszeitraum" ist in dem Fall aber sogar länger als ein Quartal (länger als 3 Monate). Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei großen Witwenrenten und großen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0. Günstigenfalls bekommen Sie also für 4 Monate die Rente mit dem höheren Zugangsfaktor. Die Zahlung erhalten Sie als Nachzahlung nach Beantragung der Hinterbliebenenrente direkt vom Rentenversicherungsträger. Damit ist allerdings ein zeitlicher Nachteil verbunden, da die Zahlung erst nach Erteilung des Rentenbescheides erfolgen kann und ggf. zuvor Erstattungsansprüche vorrangig verpflichteter Leistungsträger abgeklärt werden müssen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__67.html
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