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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr

von Anna23.06.2018 | 17:24
950 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Mein Mann ist am 10. Juni verstorben. Das Beerdigungsinstitut hat die Drei monatige Rentenvorauszahlung für mich beantragt und heute kam von der Deutschen Pist AG der Bescheid. Nun bin ich mir gar nicht sicher und deshalb meine Frage an Sie: Ich bekomme die drei Monate als Nettorente überwiesen. Vielleicht liege ich falsch, aber ich habe gedacht, man bekommt immer drei Monate von der Bruttorente. Wenn das so sein sollte, kann ich dann persönlich einen Widerspruch per Brief an die Deutsche Post AG schreiben? Vielen Dank für Ihre Antworten. Anna

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2018 | 09:51

Auch von den Leistungen im Sterbevierteljahr sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abzuführen. Insofern ist bei der Auszahlung nur die Nettorente zu berücksichtigen.

MfG

4 Antworten

Elsaam 23.06.2018 | 18:00
Sie bekommen die drei (ersten) Monate die gleiche Rente wie ihr Mann, also abzüglich KV/PV, das heißt Netto. Ab Monat 4 erhalten Sie die geringere Witwenrente.
Heineram 23.06.2018 | 18:49
Heute früh war eine Anfrage von Ulla mit ähnlichem Thema. ? Es kommt darauf an was Sie mit Brutto/Netto meinen. Die errechnete Rente wird/wurde gekürzt um Abschläge bei eventuellem vorzeitigem Bezug. Von diesem Betrag werden Kranken-u. Pflegeversicherung abgezogen/einbehalten. Dies gilt bei gesetzlicher Krankenversicherung. Ein(e) Witwe/Witwer erhält 3 Monate die gleiche Rente wie der Verstorbene auch abzüglich Kranken-u. Pflegeversicherung(KV/PV für Witwe auf Witwenrente). Bei hohem (zusätzlichem) Einkommen kann auch noch eine Steuerpflicht entstehen.
Annaam 23.06.2018 | 19:11
Hallo Heiner, Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. LG von Anna Ps.: Das hat mir sehr geholfen.
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