Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sabine K.,
innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann bei der Deutschen Post AG ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden. Häufig wird das sogenannte Sterbevierteljahr schon direkt über den Bestatter beantragt. Voraussetzung ist die Vorlage der Sterbeurkunde.
Zu beachten ist, dass zusätzlich zu dem Antrag auf die Vorschusszahlung beim zuständigen Rentenversicherungsträger auch noch ein formeller Rentenantrag gestellt werden muss. Bei der Bewilligung der Witwen- bzw. Witwerrente wird die Vorschusszahlung verrechnet.
Erfolgt der formelle Rentenantrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Rentenbeziehers / der Rentenbezieherin beim zuständigen Rentenversicherungsträger kann auch noch vom Rentenversicherungsträger eine Vorschusszahlung bei der Deutschen Post AG beantragt werden.
Stellen Sie daher umgehend einen formellen Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger, sobald Ihnen die Sterbeurkunde vorliegt.
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