Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Trauer,
der Begriff „Sterbevierteljahr“ existiert im Rentenrecht so offiziell gar nicht. Gemeint ist damit in der Regel, dass Hinterbliebene in einem vereinfachten Verfahren die Weiterzahlung der Rente der verstorbenen Person über den Postrentendienst beantragen können. Das erledigt oft das Bestattungsunternehmen im Auftrag der Hinterbliebenen. Unabhängig von einem vorherigen Bezug einer Rente durch den Verstorbenen, haben Hinterbliebene in der Regel einen Anspruch für drei Monate nach dem Todesmonat auf die Leistung die der Verstorbene erhalten hat, oder im Falle einer vollen Erwerbsminderung erhalten hätte. Im letzteren Fall zusätzlich sogar anteilig für den Todesmonat. Ebenfalls werden in den ersten drei Monaten die Regelungen zur Einkommensanrechnung nicht angewendet.
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