Treffen Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung zeitgleich zusammen, wird die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung ggf. gekürzt. Beide Renten dürfen einen sogenannten Grenzbetrag nicht überschreiten. Für die Höhe des Grenzbetrages kommt es auf den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit Ihres verstorbenen Mannes (bei anerkannter Silikose wird ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag berücksichtigt), den Jahresarbeitsverdienst (siehe Bescheid Unfallversicherung) und den Rentenartfaktor (Sterbevierteljahr = 1,0, danach =0,6 bzw. 0,55) an. Diese Regelung findet auch schon im sogenannten Sterbevierteljahr Anwendung. Nach Ende des Sterbevierteljahres beginnt dann noch die Anrechnung eigener Einkünfte, wenn diese einen Freibetrag überschreiten. Da die gesamte Thematik sehr komplex ist, empfehle ich Ihnen den kostenlosen Service einer persönlichen Beratung in einer der bundesweit zahlreich vorhandenen Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Bringen Sie zum Termin bitte die Bescheide der Rentenversicherung und der Unfallversicherung mit. Dort wird man direkt prüfen, wie sich die von Ihnen geschilderte Überzahlung ergibt.