Hallo Anne,
Wenn zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe besteht, wird unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften auch eine Witwenrente gezahlt. Das Erbrecht hat keine Auswirkung auf Rentenansprüche. Das Sterbevierteljahr ist Bestandteil der Rente und wird somit auch ausgezahlt.