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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr für Witwe in Frankreich

von Roman04.04.2016 | 12:09
1734 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, nach einem Sterbefall eines französichen Mitarbeiter mit Beschäftigung in Deutschland gibt es wohl Unklarheiten wegen dem sogenannten Sterbevierteljahr. Lt. telefonischer Aussage (wurde mir mitgeteilt) der DRV würde es für Witwen die im Ausland leben kein Sterbevierteljahr geben. Kann dies nach den gesetzlichen Vorgaben nicht nachvollziehen. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage oder ist diese Aussage falsch ? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roman,

Ihre Anfrage konnte ja inzwischen bereits geklärt werden.

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4 Antworten

edfsdfam 04.04.2016 | 13:07
Das sogenannte Sterbevierteljahr ist nur eine Vorschusszahlungzahlung auf die Witwenrente. Wenn nicht sicher ist, ob überhaupt ein Anspruch auf Witwenrente besteht, oder gar die Höhe nicht eindeutig ist, wird natürlich auch (erst einmal) kein Sterbevierteljahr gezahlt. Leichtfertige Überzahlungen werden die Mitarbeiter der DRV nicht verantworten wollen. Die Witwe sollte einen ganz normalen Antrag auf die Witwenrente stellen. Wenn ein Anspruch besteht, erhält sie auch das Geld.
Charlyam 04.04.2016 | 13:08
Die Aussage stimmt. Zumindest fast. Das Sterbevierteljahr wird nur an in Deutschland lebende Witwen/Witwer als "Vorschusszahlung" von der Deutschen Post ausgezahlt. Also noch bevor ein Rentenbescheid vorliegt. Für alle anderen wird der Betrag erst nach Erteilung des Witwenrentenbescheides ausgezahlt. Das Sterbevierteljahr ist ja keine Extra Leistung. Es ist einfach nur die Witwenrente für die ersten 3 Monate. Die steht jeder Witwe zu. Nur in Deutschland kann man eben den Betrag als Vorschuss bekommen. Eine Witwe im Ausland bekommt das Geld eben etwas später. Hat aber grundsätzlich den gleichen Anspruch darauf.
Knut Rassmussenam 04.04.2016 | 13:24
Die Zahlung des Sterbevierteljahres setzt einen Inlandswohnsitz voraus. Zu finden z.B. § 7 Abs. 1 RentSV.
Romanam 04.04.2016 | 13:58
Vielen Dank. Ist für mich jetzt nachvollziehbar. Vorschuß geht nicht, aber über Witwenrentenbescheid erhält die Witwe für die ersten drei Monate die ungekürzte Rente.
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