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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr wenn der Verstorbene keine Rente bezogen hat

von ABC01.10.2015 | 14:58
5304 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wo kann die Witwe das Sterbevierteljahr beantragen, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat? Bei der DRV? Falls ja, gibt es hierfür ein Formular? Oder formlos?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

in diesem Fall muss die Witwe sich direkt an den Rentenversicherungsträger wenden und dort die Witwenrente beantragen und die entsprechendenden Rentenatragsformulare ausfüllen. Beim Ausfüllen sind die Mitarbeiter in den Beratungsstellen der Rentenversicherung gerne behilflich. Einen Beratungstermin kann auf der Internetseite der Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/02_termine_vereinbaren/termine_vereinbaren_node.html

oder telefonisch unter der Nummer 0800 1000 4800 vereinbart werden.

Die Witwe kann den Rentenantrag auch online stellen bzw. die Formulare online herunterladen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/FormulareUndAntraege_node.html

Da der Verstorbene keine Rente bezogen hat, kann die Post keine Sofortauszahlung des Sterbevierteljahres vornehmen. Denn die Sofortauszahlung wird immer aus der bisherigen Rente des Verstorbenen berechnet, setzt also einen Rentenbezug voraus.

Die Witwe muss in Ihrem Fall die Bewilligung der Witwenrente durch den Rentenversicherungsträger abwarten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

****am 01.10.2015 | 15:30
Wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, kann das sogenannte Sterbevierteljahr ab Todestag nur zusammen mit der Witwen/Witwerrente von dem zuständigen RV-Träger berechnet und gezahlt werden. Die Witwe sollte so schnell wie möglich über einen Versichertenältesten/Versichertenberater, ein Versicherungsamt oder die nächste A+B Stelle einen Hinterbliebenenrentenantrag stellen, damit sie unter Umständen auch weiter in der KV/PV versichert ist, falls sie bis zum Todes des Gatten familienversichert war.
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