Hallo Griselda,
Rentensplitting ist die gleichmäßige Aufteilung der in der Ehe erworbenen dynamischen Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung der Ehegatten .Es beinhaltet die Wahllmöglichkeit zwischen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente und Rentensplitting.
Die Ehegatten müssen sich entscheiden, ob er / sie einen abgeleiteten einkommensabhängigen Anspruch auf Witwen / Witwerrente oder eine (höhere) eigenständige Versorgung mit / ohne Splittingzuwachs beanspruchen will.
Wenn sich die Eheleute einmal für das Rentensplitting entschieden haben und dieses Rentensplitting durchgeführt wurde, ist dies grundsätzlich verbindlich.
Wenn Ihre Eltern diese Erklärung abgegeben haben, besteht kein Anspruch auf Witwen/Witwerrente und auch kein Anspruch auf das
sogenannte " Sterbevierteljahr".